Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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Abs. 1

[1:] VD fordert verschiedene Präzisierungen (Periodizität und Geltungsbereich; vgl. Anhang Textvorschläge). [2:] CVP, [8:] ETHZ möchten präzisiert haben, dass die nationale strategische Planung und Aufgabenteilung nur kostenintensive Bereiche betrifft (vgl. Anhang Textvorschläge). [7:] Swissmem verlangt die Konkretisierung des Begriffs „Bund und Kantone“ und fordert, dass die Hochschulautonomie der Konzentration der Kräfte und Förderung der Stärken nicht im Wege stehen darf.

Abs. 2

[4:] SBVg, [7:] FER unterstützen die Grundsätze ausdrücklich. [7:] FER wünscht, dass bei der damit verbundenen Effizienzsteigerung die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes besonders berücksichtigt werden.

Lit. a: [1:] VD, [8:] HKBB, UniL möchten die Hochschulautonomie an den Anfang gestellt haben (vgl. Anhang Textvorschläge), [8:] UniGE möchte ebenfalls eine Verstärkung/Konkretisierung der Hochschulautonomie. [8:] HPGes fordert die Ergänzung um einen neuen lit. a, der die nachhaltige Entwicklung festlegt und einen neuen Abs. 3, der die Evaluationspflicht einführt (vgl. Anhang Textvorschläge). [6:] Akademien fordert die Streichung, [8:] UniL die erneute Prüfung des Grundsatzes.

Lit. b: [1:] VD fordert eine Klärung/Konkretisierung des Grundsatzes. [6:] KHS, SDSfG fordern, dass die Konzentration sich ausschliesslich auf kostenintensive Bereiche beschränkt (vgl. Anhang Textvorschläge), [6:] Akademien fordern die Streichung des Grundsatzes.

Lit. c: [1:] BE, VD, [8:] UniGE fordern eine Klärung/Konkretisierung des Grundsatzes, [2:] SVP möchte eine Präzisierung ("volkswirtschaftlich relevante" Wissenschaftsbereiche; vgl. Anhang Textvorschläge). [6:] Akademien, [8:] ETHZ, UniL fordern die Streichung, [6:] KHS, SDSfG die Streichung bzw. Zuweisung der Kompetenz zur Festlegung an ein Fachgremium.

Lit. d: [1:] VD fordert die Klärung/Konkretisierung, [2:] SVP, [6:] Akademien die Streichung des Grundsatzes.

Lit. e: [1:] VD fordert die Klärung/Konkretisierung des Grundsatzes, [1:] BS, BL, [6:] EFHK, [8:] Unirat BS die Neuformulierung, [7:] Swiss Engineering STV eine Anpassung an Art. 63a Abs. 3 BV (vgl. Anhang Textvorschläge), [6:] Akademien die Streichung des Grundsatzes.

Neuer Absatz/Litera

Vgl. auch Ausführungen zu Lit. a. [1:] VS fordert zusätzlich die Berücksichtigung der unterschiedlichen Sprachen und regionalen Besonderheiten (lit. f; vgl. Anhang Textvorschläge), [6:] SNF die Berücksichtigung der Interessen des Forschungsplatzes Schweiz und der Exzellenzerhaltung (Lit. f, vgl. Anhang Textvorschläge).

Art. 34 Auf der Ebene der einzelnen Hochschulen

1 Die eidgenössischen Hochschulen und anderen eidgenössischen Institutionen des Hochschulbereichs sowie die beitragsberechtigten kantonalen Hochschulen und anderen kantonalen Institutionen des Hochschulbereichs erarbeiten mehrjährige Entwicklungs- und Finanzpläne. Sie beachten dabei die Bestimmungen ihres Trägers sowie die Beschlüsse der Schweizerischen Hochschulkonferenz und allfällige Vorgaben der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz.

2 Die Entwicklungs- und Finanzpläne geben Auskunft über die Ziele und Schwerpunkte sowie den Finanzbedarf der einzelnen Institution.

[2:] FDP wünscht die Streichung, [6:] CRUS, KFH, KHS, SDSfG, SWTR, [7:] SIA, [8:] UniL, UniNE eine Neuformulierung, insbesondere eine klarere Festlegung der Funktionen der Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen mit Hinweis auf gesamtschweizerische Vorgaben. Zudem soll in einem neuen Abs. 3 die "Beachtungspflicht" bezüglich Beschlüssen der Hochschulkonferenz und Vorgaben der Rektorenkonferenz durch eine "Berücksichtigungspflicht" ersetzt werden (vgl. Anhang Textvorschläge).

Abs. 1

[8:] ETHZ fordert eine Beschränkung auf Beschlüsse der Hochschulkonferenz über die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen (vgl. Anhang Textvorschläge).