Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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[8:] Femwiss fordert eine Grundlage für die Einführung von Massnahmen zur Entwicklung und Umsetzung einer gesamtschweizerischen Nachwuchsförderungspolitik (vgl. Anhang Textvorschläge).
Art. 37 Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen
1 Die Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen dient dazu, die Bildungs- und Forschungsschwerpunkte innerhalb des Hochschulbereiches wirkungsvoll und angemessen zu verteilen und dabei die zur Verfügung stehenden Mittel optimal einzusetzen.
2 Die Schweizerische Hochschulkonferenz bestimmt auf Antrag der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz die kostenintensiven Bereiche und beschliesst die damit verbundene Aufgabenteilung.
3 Kommt ein Träger diesen Beschlüssen nicht nach, so können die Bundesbeiträge nach diesem Gesetz gekürzt oder verweigert werden.
4 Kommen die ETH diesen Beschlüssen nicht nach, so trifft die zuständige Bundesbehörde die nötigen Massnahmen.
Vgl. insbesondere auch Ausführungen zu Frage 5, Abschnitt "Kostenintensive Bereiche". [1:] BL, GE, [2:] FDP fordern Bestimmungskriterien für die Kostenintensität bzw. eine Definition der kostenintensiven Bereiche ([1:] VD, [2:] FDP, [8:] UniGE). [7:] SVC verlangt die Auflistung der Bereiche Biotechnologie, Chemie und Life Sciences. [6:] CRUS, [7:] SIA, [8:] UniL, UniNE äussern Vorbehalte zum Begriff „kostenintensive Bereiche“. Nicht Bereiche, sondern Infrastrukturen sind kostenintensiv, weshalb Infrastrukturen auszumachen und durch Koordinationsprojekte zu koordinieren sind, anstatt Prioritätensetzung in Lehre und Forschung. [2:] SP, Grüne fordern eine Stärkung der Entscheidkompetenzen und der Prioritätensetzung durch den Bund; gemäss [2:] SP soll der Bund die Kompetenz erhalten nach vorgängiger Konsultation strategische Entscheide für Wissenschafts- und Forschungsplanung in besonders kostenintensiven Bereichen fällen zu können. [8:] CP lehnt eine zu starke Steuerung durch den Bund ab, [8:] AP-ARC fordert ein Maximum an Kompetenzen der Kantone und Hochschulen in der Aufgabenteilung in kostenintensiven Bereichen. Eine starke Rolle des Bundes müsse einhergehen mit seiner höheren Finanzierung. [1:] AG verweist auf die notwendige Abstimmung mit den Beschlüssen des zukünftigen Konkordats über die Koordination der hoch spezialisierten Medizin (HSMKO).
Abs. 1
[2:] FDP verlangt, dass die Aufgabenteilung nicht nach regionalpolitischen Gesichtspunkten erfolgt (Streichung der "angemessenen Verteilung").
Abs. 2
[1:] BS, [8:] HKBB fordern ein Antragsrecht des SWR (kein Innovationsrat).
6.5 Grundsätze der Finanzierung und Ermittlung des Finanzbedarfs (Art. 38 – 41)
Die Grundsätze der Finanzierung und die Ermittlung des Finanzbedarfs werden von einer bedeutenden Zahl von Teilnehmern begrüsst (vgl. insbesondere auch Ausführungen zur Frage 6a). [6:] Uni3 fordert den Einbezug der Volkshochschulen in die Subventionierung. [8:] UniL erachtet die Beurteilung der Bestimmungen aufgrund der fehlenden Informationen über die konkrete Umsetzung als sehr schwierig. [8:] CP fordert, dass die Auswirkungen des Finanzierungsteils klar sein müssen.
Art. 38
1 Der Bund stellt zusammen mit den Kantonen sicher, dass die öffentliche Hand für den Hochschulbereich ausreichende öffentliche finanzielle Mittel für eine qualitativ hochstehende und international wettbewerbsfähige Lehre und Forschung bereitstellt.
2 Der Bund beteiligt sich mit den Kantonen an der Finanzierung der Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs und wendet dabei einheitliche Finanzierungsgrundsätze an.
3 Der Bund stellt zusammen mit den Kantonen sicher, dass die Beiträge der öffentlichen Hand wirtschaftlich und wirksam verwendet werden.
4 Die Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs bemühen sich um angemessene Drittmittel.