Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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Abs 1

[1:] AR, VS, [6:] VSH möchten prüfen, ob ein abgekürztes Verfahren für eine Erneuerung der Akkreditierung möglich ist.

Art. 32 Gebühren

1

Der Schweizerische Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagentur erheben für ihre Verfügungen und Dienstleistungen kostendeckende Gebühren.

2

Der Akkreditierungsrat erlässt das Gebührenreglement; dieses bedarf der Genehmigung durch die Schweizerische Hochschulkonferenz.

Abs 1

[4:] Travail suisse, [6:] fh-ch, LCH, [8:] AEPS, AP-ARC, Fap-hesso, fhch NW, VD-HTA vermissen eine marktwirtschaftliche Ausrichtung des Akkreditierungsrats und der Akkreditierungsagentur.

[2:] SVP möchte das Wort „kostendeckend“ streichen, und [6:] VSS, [7:] OAQ sind der Ansicht, dass institutionelle Akkreditierungen öffentlicher Hochschulen gebührenfrei sein müssen, da es sich um ein öffentliches Interesse handelt.

6.4 Strategische Planung und Aufgabenteilung (Art. 33 – 37)

Die strategische Planung und Aufgabenteilung wird von der Mehrheit der Teilnehmenden ausdrücklich begrüsst (vgl. Ausführungen zu Frage 5). [1:] VD fordert die Ergänzung des Abschnitttitels um den Begriff „nationale“ strategische Planung (vgl. Anhang Textvorschläge), [6:] CRUS, KFH, KHS, SDSfG, SNF, SWTR, [7:] SIA, [8:] UniL, UniNE eine Anpassung des Abschnitttitels („Planung im Bereich der Hochschulpolitik auf nationaler Ebene“), [2:] FDP eine Anpassung in Art. 33 - 36 des Begriffs "strategische Planung" durch "politische Planung" (vgl. Anhang Textvorschläge). [8:] CP unterstützt ausdrücklich Art. 33 bis 36. [8:] UniFR fordert, dass die Ambivalenz zwischen Wettbewerb und Kooperation in Art. 33 ff. entschärft wird (Beschränkung des Wettbewerbs auf wissenschaftliche/akademische Ebene, Entschärfung der wettbewerbsfördernden Kriterien im Rahmen der Finanzierung).

Art. 33 Grundsätze

1 Der Bund erarbeitet zusammen mit den Kantonen eine nationale strategische Planung und Aufgabenteilung.

2 Er beachtet dabei die folgenden Grundsätze:

a. Die Stärken sind gezielt auszubauen.

b. Die Kräfte sind zu konzentrieren.

c. Die relevanten Wissenschaftsbereiche sind zu pflegen.

d. Politische und akademische Zuständigkeiten sind zu unterscheiden.

e. Auf die Autonomie der Hochschulen ist Rücksicht zu nehmen.

Vgl. hiezu insbesondere auch Ausführungen zu Frage 5, Abschnitte "Allgemeines" und "Umfang und Verfahren". [2:] FDP, [6:] CRUS, KFH, KHS, SDSfG, SNF, SWTR, [7:] SIA, [8:] UniL, UniNE wünschen eine Neuformulierung, um zu präzisieren, worin die Planung in der Hochschulpolitik besteht (Rahmenbedingungen, Aufgabenteilung und Finanzplanung) und diese von der politischen Steuerung der Institution durch die Trägerschaft besser abzugrenzen; zudem soll die Autonomie positiv verankert werden (vgl. Anhang Textvorschläge). [6:] KFH fordert zusätzlich die Hervorhebung der Erhaltung und Stärkung von Exzellenz und Innovation (vgl. Anhang Textvorschläge). [8:] PH FR unterstützt die Bestimmung ausdrücklich. [6:] VSH, [8:] Dekane der med. Fak. verlangen die Wahrung bzw. die Stärkung der Hochschulautonomie. [8:] UniGE erachtet die strategische Planung als zu bürokratisch, auf zu kurze Zeiträume ausgelegt und an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert. [8:] UniL fordert, dass sich die strategische Planung und Aufgabenteilung auf kostenintensive Bereiche beschränkt. Darüber hinaus dürfe sich die Planung nicht auf wirtschaftliche Kriterien beschränken, sondern müsse den Hochschulen die Entwicklung aller Fachbereiche und des Wissens ermöglichen. [8:] Unirat BS fordert eine stärkere Verbindung zwischen Finanzplanung und strategischer Planung.