Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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[7:] Swissmem begrüsst ausdrücklich die einheitlichen Finanzierungsgrundsätze und die Leistungsorientierung.

Abs. 1

[2:] SVP fordert die Streichung des Begriffs "ausreichend öffentliche" Mittel. [6:] CRUS, [7:] SIA, [8:] UniL, UniNE begrüssen den Grundsatz der Bereitstellung ausreichender Mittel für qualitativ hochstehende und international wettbewerbsfähige Lehre und Forschung, sehen aber Probleme bei der Umsetzung, insbesondere im gegensätzlichen Grundsatz der wirtschaftlichen und wirksamen Verwendung in Abs.

3. [8:] HPGes fordert eine offenere Formulierung (vgl. Anhang Textvorschläge).

Abs. 2

Für [6:] CRUS, [7:] SIA, [8:] UniL, UniNE stehen die unterschiedlichen Beitragssätze in Art. 47 im Widerspruch zu den hier festgelegten einheitlichen Finanzierungsgrundsätzen. [6:] ETH-Rat, [8:] ETHZ fordern eine Klarstellung des Geltungsbereichs (kantonale Hochschulen, vgl. Anhang Textvorschläge).

Abs. 3

[6:] KFH, KHS, SDSfG warnen vor Eingriffen in die Hochschulautonomie und schlagen eine Formulierung vor, die die Träger verpflichtet, geeignete Führungsstrukturen einzurichten und transparente Rechnungsergebnisse auszuweisen. [6:] VSS fordert die Streichung, [7:] FER möchte die Ziele, die Effizienz und den optimalen Ressourceneinsatz besser verankert wissen.

Abs. 4

[2:] SVP fordert eine Präzisierung ("Drittmittel aus der Privatwirtschaft"; vgl. Anhang Textvorschläge). [7:] SVV begrüsst den Absatz ausdrücklich. [4:] Travail Suisse, [6:] fh-ch, LCH, [8:] AEPS, ageep, AP-ARC, Fap-hesso, Fhch NW, profhesbe, VD-HSR, VD-HTA fordern eine Konkretisierung des Begriffs "angemessene Drittmittel" und die Sicherstellung, dass der Erwerb von Drittmitteln nicht zu einer Kürzung der öffentlichen Mittel führt. [6:] VSS fordert die Streichung. [8:] ETHZ fordert eine Klarstellung des Geltungsbereichs (kantonale Hochschulen, vgl. Anhang Textvorschläge).

Neuer Absatz

[4:] ArbeitgeberV, economiesuisse fordern die Mitberücksichtigung der Studiengebühren (Deckung eines signifikanten Teils der durch die Lehre generierten Kosten durch Studiengebühren; vgl. Anhang Textvorschläge), damit verbunden individuell und leistungsorientiert festgelegte Studiengebühren.

Art. 39 Vorgehen

1 Die Schweizerische Hochschulkonferenz ermittelt den Bedarf an öffentlichen Finanzmitteln für die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs für jede Planungsperiode.

2 Die Ermittlung des Bedarfs stützt sich insbesondere auf:

a. die einschlägigen statistischen Resultate des Bundesamts für Statistik;

b. die Kostenrechnung der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;

c. die Entwicklungs- und die Finanzpläne der Hochschulen und der anderen Institutionen des Hochschulbereichs;

d. die Referenzkosten;

e. die zu erwartenden Studierendenzahlen;

f. die nationale strategische Planung.

[1:] ZH fordert die Finanzierung der Universitäten über die durchschnittlichen Ist-Kosten der Lehre mit einem Forschungszuschlag von 100% für die Fachbereiche II und III, von 50% für den Fachbereich I und einer gebührenden Berücksichtigung der gegenwärtigen Ansiedlung gewisser teurer Disziplinen bei der Festlegung des Zuschlags.

Abs. 1

[6:] ETH-Rat, [8:] ETHZ fordern eine Klarstellung des Geltungsbereichs (kantonale Hochschulen, vgl. Anhang Textvorschläge).