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Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 13 Seiten

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Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen

oder so gekennzeichnete Waren verkauft, feilhält, ins oder aus dem schweizerischen Zollgebiet verbringt oder sonst in Verkehr setzt;

1bisIn leichten Fällen oder wenn die Täterin oder der Täter fahrlässig gehandelt hat, kann auf Busse erkannt werden.

3. Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 195318

Art. 3 Abs. 2

2Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das im Anhang I abgebildete Muster massgebend.

Anhang I

Die Schweizer Flagge zur See

Farbdefinition Rot:

CMYK 0 / 100 / 100 / 0

Pantone 485 Cs/ 485 U

RGB 255 / 0 / 0

Hexadezimal #FF0000

Scotchcal 100 -13

RAL 3020 Verkehrsrot

18 SR 747.30