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Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 13 Seiten
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Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
oder so gekennzeichnete Waren verkauft, feilhält, ins oder aus dem schweizerischen Zollgebiet verbringt oder sonst in Verkehr setzt;
1bisIn leichten Fällen oder wenn die Täterin oder der Täter fahrlässig gehandelt hat, kann auf Busse erkannt werden.
3. Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 195318
Art. 3 Abs. 2
2Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das im Anhang I abgebildete Muster massgebend.
Anhang I
Die Schweizer Flagge zur See
Farbdefinition Rot:
CMYK 0 / 100 / 100 / 0
Pantone 485 Cs/ 485 U
RGB 255 / 0 / 0
Hexadezimal #FF0000
Scotchcal 100 -13
RAL 3020 Verkehrsrot
18 SR 747.30