Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/30: Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 13 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuterungen zur Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet)
Inhalt Seite 1. Ausgangslage1
1.1. Allgemeines Umfeld1
1.2. Gesetzliche Grundlage2
1.3. Das Informationssystem im Überblick3
2. Grundlagen der Verordnung5
2.1. Zusammenarbeit von Bund und Kantonen5
2.2. Datenschutz- und Informatiksicherheit6
2.3. Finanzierung6
3. Erläuterungen zu einzelnen Artikeln7
1. Ausgangslage
1.1. Allgemeines Umfeld
Durch den zunehmenden internationalen Handel mit Waren tierischer Herkunft und die damit verbundenen Seuchenrisiken, durch die Anpassung des Lebensmittelrechtes an den europäischen Standard (Äquivalenz mit dem EU-Lebensmittelrecht) und mit der Sensibilisierung der Bevölkerung für Tierschutzanliegen nehmen die Aufgaben des öffentlichen Veterinärdiensts seit Jahren an Umfang und Komplexität zu.
Aufgrund nationaler und internationaler Verpflichtungen muss die Schweiz zudem den Gesundheitszustand ihrer Tierbestände belegen können, nicht zuletzt damit ihre Exportfähigkeit weiter erhalten bleibt. Auch sind Kontrollen im Bereich der Tiergesundheit und Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen durchzuführen. Wegen seiner Komplexität könnte zum Beispiel das Bekämpfungsprogramm gegen die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ohne ein effizientes und vernetztes Datenverwaltungssystem nicht durchgeführt werden.
Im Rahmen des nationalen Kontrollplanes sind die Kantone verpflichtet, eine erhebliche Menge Daten aus dem Lebensmittel- Tiergesundheits- und Tierschutzbereich zu erfassen und sie dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) zu melden.
Aus den erwähnten Gründen hat sowohl die Komplexität der Prozesse wie die zu bearbeitende Datenmenge und der Koordinations- und Datenaustauschbedarf zwischen Bund und Kantonen zugenommen. Für diese Aufgaben wurden von den Kantonen bisher verschiedene technische Lösungen entwickelt und benutzt, was die Arbeit mit den Daten erschwert hat. Es liegt damit auf der Hand, dass der öffentliche Veterinärdienst über ein zweckmässiges und einheitliches Instrument für die Ge-