Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/30: Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 13 Seiten

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Anhang

Der Anhang listet alle in ISVet enthaltenen Daten und die einzelnen Zugriffsrechte der Anwenderinnen und Anwender mit der möglichen Rolle im System auf. Die technische Implementierung des Systems zur Durchführung des Bekämpfungsprogramms gegen die BVD ist gegenwärtig im Gang. Die Auflistung der entsprechenden Daten und der Zugriffsrechte wird im Oktober aufgeführt. Eine Implementierung wird ebenfalls stattfinden, wenn weitere Vollzugsorgane zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben in den Bereichen Tierseuchen, Tierschutz und Lebensmittelhygiene Zugriff auf das System haben müssen.

Die Zugriffe für beauftragte Dritte werden im Anhang nicht aufgeführt, weil sie im Rahmen des Auftrags festgelegt werden (siehe Art. 16 Abs. 2). Sie werden einerseits von der Organisation des kantonalen Vollzugs, anderseits vom Einsatzgebiet der Person bzw. der beauftragten Organisation abhängen. Im Zusammenhang mit der Professionalisierung des Veterinärdienstes und der verschiedenen gesetzlich verankerte Möglichkeiten, Aufgaben an Dritte zu delegieren, sind der Einsatz von beauftragten Dritten auf Vollzugsebene sowie die entsprechenden Zugriffsberechtigungen auf das System zu definieren. Bei der Erteilung der Zugriffsrechte an beauftragte Dritte müssen die Anforderungen des Artikels 16 Abs. 1 bezüglich Datenschutz zwingend eingehalten werden.

25.10.2007