Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/30: Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V) · 13 Seiten
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den gesamten Vollzug der Lebensmittelkette voranzutreiben. Der Bund ist für den Betrieb verantwortlich; der Inhalt des Informationssystems beschränkt sich auf Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben von Bund und Kantonen in den Bereichen Tierseuchen, Tierschutz und Lebensmittelhygiene erforderlich sind; Benutzer des Informationssystems sind die in den oben erwähnten Bereichen zuständigen Vollzugsbehörden; der Verteilschlüssel für die Betriebskosten beträgt 1/3 Bund und 2/3 Kantone; für den Datenschutz und die Informatiksicherheit sind sowohl der Bund wie die Kantone verantwortlich. Dem Bundesrat wird die Regelung der folgenden Fragen übertragen:
- Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kantonen, namentlich die Einzelheiten
der Finanzierung;
- Datenkatalog;
- Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung;
- Zugriffsrechte, namentlich den Umfang der Zugriffe im Abrufverfahren;
- Massnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit;
- Archivierung.
Zu den Änderungen des Tierseuchengesetzes läuft zurzeit die Referendumsfrist.. Der Artikel 54a TSG wird zusammen mit der vorliegenden Verordnung, voraussichtlich in der ersten Hälfte 2008, in Kraft treten.
Die ISVet-V regelt den aktuellen Stand des Inhalts und der Zugriffsrechte (siehe auch Anhang der Verordnung). So fehlen inbesondere noch allfällig Ergänzungen der IS-Vet-V aufgrund der geplanten neuen Verordnung betreffend die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben.
1.3 Das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst im Über-
blick
Zweck
Das Informationssystem enthält die Betriebs- und Personendaten, die für den Vollzug im Veterinärbereich relevant sind, und stellt eine breite Palette von prozessorientierten Funktionalitäten zur Geschäftsverwaltung und Bewältigung der Tagesgeschäfte und der Krisenfälle zur Verfügung. Es dient insbesondere:
- zur Optimierung der veterinärmedizinischen Kontrollen (Tierhaltungen,
Schlachtbetriebe, Entsorgungsbetriebe, Tierarztpraxen, weitere Betriebe) mittels gezielter Selektion der Betriebe, elektronischer Dokumentation der Kontrollergebnisse und der Möglichkeit zur Koordination von Aufgaben zwischen BVET und kantonalen Veterinärämtern;
- zur Durchführung von nationalen Überwachungs- und Bekämpfungsprogram-
men;
- als Arbeitsinstrument für die kantonalen Veterinärdienste dank Informations-
suche, Dokumentation von Arbeitsabläufen, serienmässiger automatischer Erstellung der notwendigen Vollzugsdokumente und Verwaltung der personellen Ressourcen im Rahmen bestimmter Aufgaben;
- zu einer koordinierten Seuchenbekämpfung und einem definierten Krisenma-
nagement bei hochansteckenden Seuchen (z.B. MKS), u.a. durch die Unterstützung eines geographischen Informationssystems.