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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten

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g. geplantes Inbetriebnahmedatum;

h. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung.

4.2 Anmeldung

Der Antrag ist spätestens 6 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung;

b. Anschlussmöglichkeiten für elektrische und thermische Energie.

4.3 Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 5 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. installierte elektrische Leistung;

b. geothermische Leistung am Bohrlochkopf;

c. Rückkühlmedium und –leistung;

d. thermische Wärmenutzung: installierte Leistung und Energiemenge;

e. Inbetriebnahmedatum.

5 Betriebsdaten

Der Anlagenbetreiber hat dem Bundesamt jährlich die folgenden Betriebsdaten des vergangenen Kalenderjahrs zu melden:

a. Stromproduktion pro Monat;

b. Genutzte Wärme pro Monat.