Vorlage
Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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g. geplantes Inbetriebnahmedatum;
h. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung.
4.2 Anmeldung
Der Antrag ist spätestens 6 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung;
b. Anschlussmöglichkeiten für elektrische und thermische Energie.
4.3 Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 5 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. installierte elektrische Leistung;
b. geothermische Leistung am Bohrlochkopf;
c. Rückkühlmedium und –leistung;
d. thermische Wärmenutzung: installierte Leistung und Energiemenge;
e. Inbetriebnahmedatum.
5 Betriebsdaten
Der Anlagenbetreiber hat dem Bundesamt jährlich die folgenden Betriebsdaten des vergangenen Kalenderjahrs zu melden:
a. Stromproduktion pro Monat;
b. Genutzte Wärme pro Monat.