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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten

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Vergütung = 2 * Stromgestehungskosten - Marktpreis

Die Vergütung wird jährlich für das Folgejahr anhand der Jahresmittelwerte des Vorjahres festgelegt.

Nutzungsgrad Wärme Stromgestehungskosten

(Rp./kWh)

0%10

60% 12.5

Die Stromgestehungskosten für andere Wärmenutzungsgrade werden aus den oben stehenden Werten linear interpoliert.

3.5 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung

- Die jährliche Absenkung beträgt 0%.

- Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.

3.6 Verbrennung von Altholz in KVA

Wird einer KVA mindestens 5% zusätzliches Altholz (bezogen auf den Abfallinput) zugeführt, erhält die KVA für die daraus produzierte Elektrizität die Vergütung für übrige Biomasseanlagen, wenn die KVA die energetischen Mindestanforderungen für Dampfprozesse bei den übrigen Biomasseanlagen erfüllt.

3.7 Anmelde- und Bescheidverfahren

Voranmeldung

Die Voranmeldung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Vorprojekt, welches aufzeigt, wie die Neuanlagen- und

Gesamtenergienutzungsgradbedingungen erreicht werden;

b. geplante installierte elektrische Leistung (kWel);

c. geplante Brutto-Strom- und Wärmeproduktion (kWh) bezogen auf ein

Kalenderjahr;

d. geplantes Inbetriebnahmedatum;

Anmeldung

Der Antrag ist spätestens 3 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung;

b. allfällige Änderungen der Angaben gegenüber der Voranmeldung;

c. geplantes Inbetriebnahmedatum.

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 2 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. allfällige Änderungen der Angaben gegenüber der Anmeldung;

b. Inbetriebnahmedatum.