Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Einsprachen mit Rechtsmittelfunktion bezieht. Die Naturfreunde sind mit der Bestimmung einverstanden.

Eidgenössische und Diese sind mit der Vorschrift einverstanden.

kantonale Kommissionen und Institutionen

Weitere Interessierte Migros, Coop und Maus frères fordern, dass die Berichterstattung nach Artikel 4

Absatz 2 Buchstabe b im Sinne der Anträge gewisser Wirtschaftsverbände ergänzt werden soll. Die übrigen weiteren Interessierten sind mit der Bestimmung

einverstanden.

Nicht begrüsste Die nicht begrüssten Teilnehmenden sind mit der Regelung mehrheitlich

Teilnehmende einverstanden. AGVS, Strassenschweiz und Pfister wünschen eine Ergänzung der

Berichtserstattungspflicht in Artikel 4 Absatz 2 Buchstab a im Sinne gewisser Wirtschaftsverbände. Mountain wilderness, VCS beider Basel und VCS TG lehnen die Bestimmung mit der gleichen Begründung wie die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen ab.

3.6 Art. 4 Abs. 3 (Pflicht zur Berichterstattung über Ausgaben und Einnahmen i.Z. mit dem Verbandsbeschwerderecht)

Kantone Die meisten Kantone sind mit dieser Vorschrift einverstanden. Die Kantone BE und

VD sind der Ansicht, die Regelung sei zu streng. Der Kanton BE bringt zudem vor, dass die gesetzliche Grundlage für diese Vorschrift fehle.

Parteien Bei den Parteien wird die Bestimmung von der SVP begrüsst. Die Grünen, die SP

und die CSP lehnen die Regelung ab. Sie machen geltend, dass diese Daten keine Aussagekraft hätten. Zudem würden die meisten Organisationen die

Fachempfehlungen für Rechnungslegung für nicht kotierte Unternehmen,

insbesondere jene für Non-profit-Organisationen, befolgen. Die FDP stellt auch hier die Frage der gesetzlichen Grundlage.

Dachverbände der Mit Ausnahme von Pro Velo Schweiz sind die Wirtschaftsverbände und

Wirtschaft, Fachorganisationen mit der Regelung einverstanden. Pro Velo Schweiz lehnt die Weitere Wirtschafts- Regelung mit der gleichen Begründung wie die beschwerdeberechtigten

verbände und Umweltorganisationen ab.

Fachorganisationen

Beschwerdeberechtigte Fast alle beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen, die an der Anhörung Umweltorganisationen teilgenommen haben, wünschen die Streichung dieser Bestimmung (Pro Natura,

Rheinaubund, VCS, WWF, Alpeninitiative, Schweizerische Gesellschaft für

Höhlenforschung, Archäologie Schweiz, SAC, Bird Life, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, VLP, equiterre). Sie machen geltend, dass für diese Regelung die Rechtsgrundlage fehle. Zudem würden entsprechende Angaben gar keine Aussagekraft haben. Die Regelung würde weiter bewirken, dass die Organisationen die Ausgaben der kantonalen Sektionen oder Unterorganisationen zusammenfügen und dass die Betroffenen ihre

Rechnungslegung anpassen müssten. Viele Organsationen seien ZEWO

zertifiziert und würden ihre Rechnung von unabhängiger Stelle prüfen lassen. Die Rechnungslegung erfolge damit hinreichend transparent.

Die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung bringt zudem vor, dass es unklar sei, wie die vielen Stunden an Freiwilligenarbeit anzugeben seien. Die VLP bringt vor, dass Konventionalstrafen und andere finanzielle Abgeltungen bereits per Gesetz verboten seien. Die Offenlegung beziehe sich deshalb nur noch auf von Behörden verfügte Parteientschädigungen und Verfahrenskosten. Für solche