Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
einer Anhörung zur Stellungnahme unterbreitet. Die Anhörung dauerte bis 21.
März 2008. Die letzten Stellungnahmen gingen am 14. April ein.
5.2 Erläuterung der Grafiken
Anhörungsgruppen Die nachfolgenden Grafiken sind wie folgt zu lesen:
− Auf der Y-Achse sind die Anhörungsgruppen dargestellt:
• Angeschrieben wurden die Kantone, die Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft, weitere Wirtschafts- und Fachverbände, die
beschwerdeberechtigten Organisationen, eidg. und kantonale
Kommissionen und Institutionen sowie weitere interessierte Kreise.
• Unaufgefordert haben sich insgesamt 28 Stellen zum Revisionsentwurf geäussert. Für die Auswertungen sind sie in thematische Gruppen
eingeteilt, die in den Abbildungen mit einer Klammer gekennzeichnet sind.
Balken − Die Farben der Balken entsprechen pro Gruppe den eingegangenen Antworten
eingeteilt in Kategorien, je nach Grafik sind:
• entweder die absoluten Anzahlen
• oder die prozentualen Anteile dargestellt.
− In der Legende sind die Antwortkategorien zu finden.
• Leer bedeutet, dass sich die Teilnehmenden zu dieser Frage nicht
geäussert haben. Leer kann als implizite Zustimmung zum
Revisionsentwurf verstanden werden.
Die Bedeutung der übrigen Antwortkategorien wird – sofern diese nicht intuitiv verständlich ist – jeweils im entsprechenden Kapitel erläutert.
5.3 Allgemeine Beurteilung des Verordnungstexts
Zusammenfassung Insgesamt stimmt die grosse Mehheit (ca. 80%) der Teilnehmer dem
Verordnungstext grundsätzlich zu; namentlich alle Kantone – ausser dem Kanton
(vgl. Abbildung 2und Zug. Abbildung 1
Vorbehalte kommen von 8 Wirtschaftsverbänden sowie von Kanton Zug, denen die Revision zu wenig konsequent auf eine Liberalisierung der Bewilligungsverfahren ausgerichtet ist.
Abgelehnt wird der Verordnungstext von der SVP (die die Revision nicht als Verbesserung betrachtet und eine UVP nur in Ausnahmefällen überhaupt als nötig erachtet) und vom Centre patronal (wegen den Fristen und der Beibehaltung des Pflichtenhefts).