Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

B Bericht über die Anhörungsergebnisse zur UVPV

5 Einleitung

5.1 Ausgangslage

2

Anlass der Revision Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) stammt aus dem

Jahr 1988 und wurde 1995 zum letzen Mal revidiert.

Verschiedene Vorstösse zur UVP und zum Verbandsbeschwerderecht3 führten zu Änderungen am Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)4.

Änderungen des USG Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 20. Dezember 2006 betr.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind in den Artikel 10a – 10d zu finden. Die Änderungen sind seit 1. Juli 2007 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

− Der Bundesrat wird verpflichtet, die Liste der UVP-pflichtigen Anlagetypen und die Schwellenwerte für die UVP-Pflicht periodisch zu überprüfen (Artikel 10a Absatz 3). Der UVP unterstellt sind Anlagen mit erheblichen

Umweltauswirkungen, bei denen die Vorschriften über den Schutz der Umwelt voraussichtlich nur mit projekt- oder standortspezifischen Massnahmen

eingehalten werden (Artikel 10a Absatz 2).

− Umweltverträglichkeitsberichte sollen vermehrt mit einer Voruntersuchung abgeschlossen werden können (Artikel 10 b Absatz 3).

− Im Umweltverträglichkeitsbericht muss nicht mehr dargestellt werden, mit welchen Massnahmen die Umweltbelastung über die gesetzlichen

Anforderungen hinaus reduziert werden könnte.

− Öffentliche und private konzessionierte Anlagen müssen im

Umweltverträglichkeitsbericht die Begründung des Vorhabens nicht mehr darlegen.

Revision UVPV Die Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) erfordern Anpassungen an der

Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV). Neben den nötigen Anpassungen an den geänderten Gesetzestext wurden am Verordnungstext einige gesetzestechnische Verbesserungen ohne materielle Änderungen vorgenommen und wenige Artikel an die gängige gute Praxis angepasst oder auch präzisiert.

Zudem wurde der Anhang der Verordnung, der die UVP-pflichtigen Anlagen bezeichnet, nach der neuen Bestimmung von Artikel 10a Absatz 2 USG überprüft und entsprechend angepasst (vgl. Revisionsentwurf und Erläuternder Bericht in der Beilage).

Anhörung Die Änderungen der UVPV wurden zusammen mit den Änderungen der

Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des

Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)5 am 20. Dezember 2007 den Interessierten im Rahmen

2 3 00.3476 Motion Hofmann Hans, 01.3266 Postulat RK-NR, 02.436 Parlamentarische Initiative Hofmann Hans, 04.3038 Motion Scherer Marcel, 04.3386 Motion Rutschmann Hans, 05.3169 Motion Schwander Pirmin, 07.3120 Motion Hofmann Hans sowie 07.3418 Motion Hofmann Hans

4 SR 814.01