Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Legende

Kantone

Zustimmung =

Zustimmung zum Parteien

Revisionsentwurf

Dachverbände der Wirtschaft

senken (100ha) = die

Schwelle soll auf 100 ha Wirtschafts- und Fachverbände

gesenkt werden.

Beschwerdeberechtigte Org.

massiv erhöhen = die

Schwelle soll erhöht Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen

werden. Weitere interessierte Kreise

(Behörden / pol. Gremien)

(Landw- Gartenbau, Forstw.)

(Verkehrsverbände)

(Wirtschaft und Gewerbe)

(Beratende Ingenieure)

(Umwelt und Raumplanung)

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Zustimmung senken (100ha) massiv erhöhen leer

Abbildung 71: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 80.2.

Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppe.

Beschwerdeberechtigte Der Rheinaubund beantragt, eine Senkung des Schwellenwerts für forstliche Umweltschutzorgani- Erschliessungsprojekte auf 100 ha. Er begründet seine Haltung damit, dass sationen Meliorationen, Gesamterschliessungsprojekte und forstliche

Erschliessungsprojekte gleichzeitig erhebliche Umweltbelastungen bedeuten Rheinaubund

würden (z.B. für den Wasserhaushalt) und langfristig eine umweltbelastende Form der Landnutzung förderten, so dass sie ohne eine flächenmässige Begrenzung in jedem Falle wie andere gewerbliche oder industrielle Anlagen einer UVP

unterzogen werden müssten.

7.37 Anlagetyp Nr. 80.3 (Materialentnahmen)

Änderungen gemäss keine Revisionsentwurf

Kanton Solothurn Die Regierung des Kantons Solothurn beantragt eine Anhebung des

Schwellenwertes für den Anlagetyp 80.3 (von 300'000 m³) auf ein abbaubares Gesamtvolumen von mehr als 500'000 m³.

Der Kanton ist der Meinung, dass eine Anhebung des Schwellenwertes auf 500'000 m³ vertretbar wäre. Seine Erfahrungen hätten gezeigt, dass

Inertstoffdeponien, für die eine UVP-Pflicht ab einem Volumen von 500’000 m³ gelte, bezüglich Umweltbelastung mit einer Materialentnahmestelle vergleichbar seien. Vor allem in den Fällen, in denen zuerst Material abgebaut werden müsse, um Deponievolumen zu schaffen, sei es schwer verständlich, dass für

Inertstoffdeponien und Materialentnahmestellen uneinheitliche Regelungen gelten würden. Neue Kiesabbauprojekte unter 1 Mio. m³ seien heute aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr realistisch. Auch nach einer Anhebung des Schwellenwertes auf 500'000 m³ könne damit sichergestellt werden, dass für neue Anlagen eine umfassende Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolge.