Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Hinsehen rechtfertigten. In diesem Sinn beantragt der Kanton, einerseits die Milchwirtschaftsbetriebe ganz von der UVP-Pflicht zu befreien, anderseits bei den bodenunabhängigen Betrieben die Schwellenwerte, wie vorgeschlagen, nach Grossvieheinheiten (GVE) zu vereinheitlichen, jedoch im Durchschnitt nur um den Faktor zwei zu erhöhen.

Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, den Begriff „Gesamtkapazität der Betriebes“ genauer zu umschrieben (z.B. in einer Vollzugshilfe)

Der Entwurf sehe neu eine Vereinheitlichung des Schwellenwertes vor, verbunden mit einer deutlichen Anhebung des Schwellenwerts, insbesondere für Anlagen der Hühner- und Trutenhaltung. Für Rindvieh bleibe der Schwellenwert praktisch unverändert. Bisher habe der Schwellenwert 125 Plätze für Grossvieh gegolten, neu solle der Schwellenwert von 125 Grossvieheinheiten gelten. (Alpställe sollen weiterhin ausgenommen werden.) Damit würden nur die sehr grossen Betriebe erfasst.

In den vergangenen 20 Jahren hätte im Kanton Graubünden nur eine einzige UVP für einen Rindviehstall durchgeführt werden müssen. Die Regierung sei deshalb mit dem neuen, vereinheitlichten Schwellenwert einverstanden. Unklar bei der revidierten Umschreibung des Anlagetyps ist der Begriff „Gesamtkapazität des Betriebes“. Es stelle sich die Frage, ob damit die gesamte Kapazität eines Betriebs gemeint sei, auch wenn dieser auf verschiedene Standorte verteilt sei, oder ob die Gesamtkapazität an einem bestimmten Standort gemeint sei.

Kanton Thurgau Die Regierung des Kantons Thurgau verzichtet auf einen konkreten Antrag. Der Schwellenwert für Anlagen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere werde neu über Grossvieheinheiten (GVE) definiert; der Kanton halte hier einen konkreten Verweis auf die gültige Definition im Landwirtschaftsrecht für angebracht, da verschiedene Definitionen bestehen würden.

Kanton Waadt Die Regierung des Kantons Waadt unterstützt die Änderung des Anlagetyps Nr. 80.4. Ab sofort sei die Summe der GVE und die UVP-Schwelle von 125 GVE ausschlaggebend für Unterstellung unter die UVP.

Die verschiedenen Tierarten würden mit einem Koeffizienten, der auf der

landwirtschaftlichen Terminologie basiere, in GVE umgerechnet. Dieser Ansatz sei logisch und konsequent. Die Schwelle von 125 GVE entspreche 125 Plätzen für Kühe. Diese Anlagen hätten eine gewisse Bedeutung, denn sie können mehr als 800'000 kg Milch und mindestens 3 Mal mehr Gülle erzeugen. Die Ställe würden häufig durch mehrere Landwirte gebaut, die sich zu einer Betriebsgemeinschaft zusammenschliessen würden. Für die anderen Tierarten werde die Schwelle durch diese neue Berechnung deutlich erhöht: 780 Mastschweine (500 bisher), 277 Mutterschweine (bisher 75), 12'500 Legehennen (bisher 6'000) und 31'000

Mastpoulets (bisher 6000).

Kanton Jura Die Regierung des Kanton Jura moniert, dass die vorgeschlagene UVP-Schwelle für Rindvieh strenger sei als die bisherige. Sie beantragt daher, die folgende Formulierung:

Anlagen für die Haltung von Nutztieren, wenn die Vergrösserung des Betriebs 30 GVE und die Gesamtkapazität des Betriebs 125 GVE übersteigt (ausgenommen Alpställe). Bei Raufutter verzehrenden Tieren wird – im Sinne der Landwirtschaftlichen

Begriffsverordnung, SR 910.91 nur die Hälfte der GVE angerechnet.

Kanton Genf Die Regierung des Kantons Genf beantragt – angesichts der Umweltauswirkungen dieser Betriebe - die Beibehaltung der heutigen Schwellen. Die Vereinheitlichung des Schwellenwertes für Anlagen zur Haltung von Nutztieren bei 125 GVE führe zu einer Anhebung des Schwellenwertes für die meisten Tierarten (Wert verdoppelt