Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Änderungen würden den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und dem grundsätzlichen Anliegen der Wirtschaft, die UVP auf das Wesentliche zu
konzentrieren und die Verfahren zu beschleunigen, jedoch nicht in allen Teilen Rechnung tragen. Abzulehnen sei insbesondere die Ausdehnung der UVP-Pflicht auf Betriebe, die bisher nicht der UVPV unterstellt gewesen waren. SGCI Chemie Pharma Schweiz beantragt deshalb, bei Punkten, welche die chemische und pharmazeutische Industrie betreffen, Korrekturen vorzunehmen.
Beschwerdeberechtigte Die beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen sind mit dem
Umweltorganisationen Verordnungstext einverstanden.
Eidg. u. kant. Kommis- Der Schweizerische Städteverband, der Schweizerischer Gemeindeverband, die sionen u. Institutionen Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission sowie der Verband der
Bürgergemeinden und Korporationen sind mit dem Verordnungstext
einverstanden.
Weitere interessierte Aldi Suisse AG und die Schweizerische Post stimmen dem Verordnungstext Kreise grundsätzlich zu; die anderen Adressaten dieser Gruppe (Migros, Coop, Maus
Frères) äussern sich zum Verordnungstext nicht.
Nicht angeschriebene Ausser dem Centre Patronal stimmt diese Gruppe dem Verordnungstext
Anhörungsteilneh- grundsätzlich zu oder äussert sich nicht. Das Centre Patronal erachtet (wie der mende schweizerische Gewerbeverband) den Revisionsentwurf für inakzeptabel. Es
beanstandet ebenfalls das Pflichtenheft und beantragt, dass in der Verordnung und nicht im neuen UVP-Handbuch empfohlen werden soll, welche Projekte sich für den Abschluss mit einer Voruntersuchung eignen.
5.4 Allgemeine Beurteilung des Anhangs mit der Liste der UVP-pflichtigen Anlagen
Zusammenfassung Die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen und die Schwellenwerte werden insgesamt
viel kontroverser beurteilt als der Verordnungstext.
Zustimmung kommt vor allem von Seiten der Kantone.
Die übrigen Adressaten haben zur Liste der UVP-pflichtigen Anlagen resp. den UVP-Schwellenwerten Vorbehalte: Den wirtschaftsnahen Kreisen sind immer noch zu viele Anlagen der UVP unterstellt und die Schwellenwerte zu tief. Die
umweltschutznahen Kreise hingegen stellen sich gegen die Erhöhung der
Schwellenwerte und monieren die „Verpolitisierung“ des Anhangs. Im Zentrum der Diskussionen um die Schwellenwerte stehen Parkplätze (vgl. Kap. 7.1) und Einkaufszentren (vgl. Kap. 0).