Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Gesamtschweizerische 3 Dachverbände stimmen dem Verordnungstext nur mit Vorbehalten zu.

Dachverbände der

economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband bemängeln, dass

Wirtschaft

der allgemeine Verordnungstext zu wenig auf eine Liberalisierung der

Bewilligungsverfahren ausgerichtet sei und der notwendigen Verwesentlichung und Verfahrensbeschleunigung nicht Rechnung trage. Zudem solle eine UVP-Pflicht soll nur bei Anlagen bestehen, die bei gesamtheitlicher räumlicher

Betrachtungsweise zu erheblichen zusätzlichen Umweltbelastungen führen. Sie beantragen, die Art. 2 Abs. 1 lit. a sowie Art. 8, Art. 9, Art. 13 und Art. 18

entsprechend anzupassen.

Der schweizerische Gewerbeverband erachtet den Revisionsentwurf für

inakzeptabel. Er beanstandet, dass in der Verordnung das Pflichtenheft aufgeführt ist, obwohl dieses im Gesetz nicht vorkommt. Dieses soll nur dann verlangt

werden, wenn die Voruntersuchung nicht als Bericht gilt. Zudem beantragt er, dass in der Verordnung und nicht im neuen UVP-Handbuch empfohlen werden soll,

welche Projekte sich für den Abschluss mit einer Voruntersuchung eignen würden.

Weitere Wirtschafts- In der Gruppe der weiteren Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen stimmen verbände und Fach- 7 Verbände (Schweizerischer Baumeisterverband, Verband Schweizerischer organisationen Elektrizitätsunternehmen, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizerischer Hauseigentümerverband, Fachverband der Schweiz. Kies- und Betonindustrie, Fachverband Schweizer RaumplanerInnen) dem Entwurf grundsätzlich zu.

4 Verbände (TCS, bauenschweiz, Seilbahnen Schweiz, Fédération des Entreprises Romandes) äussern Vorbehalte. Die restlichen Angehörten dieser Gruppe äussern sich nicht grundsätzlich zum Verordnungstext.

Der TCS moniert, dass der vorliegende Revisionsentwurf sich auf das Minimum beschränke und beantragt, dass Anlagen, die in einer Bauzone errichtet werden und welche mit der Zonenordnung konform sind, nur in Ausnahmefällen der UVP unterstellt werden sollen.

Bauenschweiz vertritt die Haltung, dass die Umweltschutzgesetzgebung eine raumplanerisch sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen nicht unnötig

erschweren oder gar vereiteln solle. Im Vordergrund müsse nicht eine kleinräumige Projektoptimierung, sondern eine positive Gesamtbilanz stehen. Mit

übergeordneten Planungsgrundsätzen übereinstimmende Projekte dürften nicht an einer kleinräumigen Grenzwertbetrachtung der Umweltschutzgesetzgebung

scheitern. Dies spreche für eine

− deutliche Erhöhung der eine UVP auslösenden Schwellenwerte bei zonen- und

rechts-konformen Projekten innerhalb rechtskräftiger Bauzonen;

− eine ganzheitliche räumliche Betrachtungsweise, die auch allfällig die Umwelt

entlastende Auswirkungen in die Interessenabwägung mit einbezieht, und − eine verbesserte Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz, wobei die

räumliche Steuerungsfunktion prioritär der Raumplanung zukommen soll.

Seilbahnen Schweiz beanstandet, dass die Behandlungsfristen grundsätzlich zu lang seien und fordert, dass das BAFU und die Kantone ihre Stellungnahmen parallel abgegeben sollen. Zudem soll die abschliessende Stellungnahme innert drei Monaten vorliegen.

SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst die Verbesserungen, die in die Revision eingeflossen seien, insbesondere dass bei Änderung bestehender Anlagen eine UVP nur noch dann gefordert werde, wenn die Umweltbelastung wesentlich steige und dass der Umweltverträglichkeitsbericht unter bestimmten Voraussetzungen auf Stufe Voruntersuchung abgeschlossen werden könne. Die vorgeschlagenen