Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Legende

Kantone

Grundsätzliche

Zustimmung = Parteien

grundsätzliche Dachverbände der Wirtschaft

Zustimmung zum

Wirtschafts- und Fachverbände

Revisionsentwurf

Vorbehalte = Vorbehalte Beschwerdeberechtigte Org.

gegenüber der Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen

Revisionsentwurf

Weitere interessierte Kreise

Ablehnung = Ablehnung

(Behörden / pol. Gremien)

des Revisionsentwurfs

(Landw- Gartenbau, Forstw.)

(Verkehrsverbände)

(Wirtschaft und Gewerbe)

(Umwelt und Raumplanung)

0 2 4 6 8 10 12 14 16 1820

grundsätzliche Zustimmung Vorbehalte Ablehnung

Abbildung 3: Allgemeine Beurteilung des Anhangs

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen).

Legende

Kantone

Grundsätzliche

Zustimmung = Parteien

grundsätzliche Dachverbände der Wirtschaft

Zustimmung zum Wirtschafts- und Fachverbände

Revisionsentwurf

Beschwerdeberechtigte Org.

Vorbehalte = Vorbehalte

Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen

gegenüber der

Revisionsentwurf Weitere interessierte Kreise

Ablehnung = Ablehnung (Behörden / pol. Gremien)

des Revisionsentwurfs (Landw- Gartenbau, Forstw.)

(Verkehrsverbände)

(Wirtschaft und Gewerbe)

(Beratende Ingenieure)

(Umwelt und Raumplanung)

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

grundsätzliche Zustimmung Vorbehalte Ablehnung leer

Abbildung 4: Allgemeine Beurteilung des Anhangs.

Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppe. In Klammer sind die nicht angeschriebenen Teilnehmer

dargestellt.

Kantone 16 Kantone (alle die sich grundsätzlich äussern, ausser GE, BS, ZG) stimmen den vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs der UVPV grundsätzlich zu und erachten diese als ausgewogen und sinnvoll. Verschiedene Kantone monieren, dass gewisse Anlagetypen auf politischen Druck hin und ohne nachvollziehbare fachliche Argumentation mit höheren Schwellenwerten versehen worden seien. Damit bestehe die Gefahr, dass dieses Gesamtgefüge in sich nicht mehr kohärent sei und die Liste nicht auf nachvollziehbaren fachlichen Kriterien beruhe. Zudem geben bei allen Kantonen einzelne Anlagetypen zu Bemerkungen oder

Änderungsanträgen Anlass (vgl. Kap. 7).

Der Kanton Zug wünscht als einziger Kanton bei mehr als der Hälfte der Anlagen