Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Legende
Kantone
Grundsätzliche
Zustimmung = Parteien
grundsätzliche Dachverbände der Wirtschaft
Zustimmung zum
Wirtschafts- und Fachverbände
Revisionsentwurf
Vorbehalte = Vorbehalte Beschwerdeberechtigte Org.
gegenüber der Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
Revisionsentwurf
Weitere interessierte Kreise
Ablehnung = Ablehnung
(Behörden / pol. Gremien)
des Revisionsentwurfs
(Landw- Gartenbau, Forstw.)
(Verkehrsverbände)
(Wirtschaft und Gewerbe)
(Umwelt und Raumplanung)
0 2 4 6 8 10 12 14 16 1820
grundsätzliche Zustimmung Vorbehalte Ablehnung
Abbildung 3: Allgemeine Beurteilung des Anhangs
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen).
Legende
Kantone
Grundsätzliche
Zustimmung = Parteien
grundsätzliche Dachverbände der Wirtschaft
Zustimmung zum Wirtschafts- und Fachverbände
Revisionsentwurf
Beschwerdeberechtigte Org.
Vorbehalte = Vorbehalte
Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
gegenüber der
Revisionsentwurf Weitere interessierte Kreise
Ablehnung = Ablehnung (Behörden / pol. Gremien)
des Revisionsentwurfs (Landw- Gartenbau, Forstw.)
(Verkehrsverbände)
(Wirtschaft und Gewerbe)
(Beratende Ingenieure)
(Umwelt und Raumplanung)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
grundsätzliche Zustimmung Vorbehalte Ablehnung leer
Abbildung 4: Allgemeine Beurteilung des Anhangs.
Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppe. In Klammer sind die nicht angeschriebenen Teilnehmer
dargestellt.
Kantone 16 Kantone (alle die sich grundsätzlich äussern, ausser GE, BS, ZG) stimmen den vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs der UVPV grundsätzlich zu und erachten diese als ausgewogen und sinnvoll. Verschiedene Kantone monieren, dass gewisse Anlagetypen auf politischen Druck hin und ohne nachvollziehbare fachliche Argumentation mit höheren Schwellenwerten versehen worden seien. Damit bestehe die Gefahr, dass dieses Gesamtgefüge in sich nicht mehr kohärent sei und die Liste nicht auf nachvollziehbaren fachlichen Kriterien beruhe. Zudem geben bei allen Kantonen einzelne Anlagetypen zu Bemerkungen oder
Änderungsanträgen Anlass (vgl. Kap. 7).
Der Kanton Zug wünscht als einziger Kanton bei mehr als der Hälfte der Anlagen