Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
mit Schwellenwert eine wesentliche Erhöhung desselben.
Parteien Unter den Parteien begrüssen die FDP die Anpassung der Schwellenwerte an die
heutigen Gegebenheiten; die anderen Parteien äussern sich nicht generell zum Anhang, sondern nur zu einzelnen Anlagetypen (vgl. Kap. 7).
Gesamtschweizerische Aus der Gruppe der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft moniert Dachverbände der der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), dass der Anhang weit entfernt davon Wirtschaft sei, die Wirtschaft zu entlasten.
Weitere Die Fédération des Entreprises Romandes verlangt, dass die UVP-Schwellenwerte Wirtschaftsverbände eurokompatibel sein sollten.
und
Der Fachverband der Schweizer RaumplanerInnen möchte explizit an den
Fachorganisationen
bisherigen Schwellenwerten festhalten. Zudem fordert er, dass der Anhang nach fachlichen und nicht nach politischen Kriterien überprüft werde.
Beschwerdeberechtigte Die beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen stehen grundsätzlich Umweltschutzorgani- einer Einschränkung der UVP-pflichtigen Anlagen und der damit verbundenen sationen Einschränkung ihrer Rekursmöglichkeiten skeptisch gegenüber. Aus ihrer Sicht ist
es wichtig, dass die UVP-Schwellenwerte nicht verpolitisiert werden.
Eidgenössische und Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) unterstreicht, kantonale dass die der UVP unterstellten Anlagetypen und die Schwellenwerte einzig
Kommissionen und aufgrund von fachlichen Analysen und Argumenten festgelegt werden dürfen. Da Institutionen die problematischen Umweltauswirkungen der UVP-pflichtigen Anlagen bis heute
nicht hätten entschärft werden konnten, lehnt die ENHK die Erhöhung von
Schwellenwerten grundsätzlich ab.
Nicht angeschriebene Aus Sicht der Stadt Zürich ist die vorgesehene Revision der Anlagenliste nicht in Anhörungsteilneh- allen Punkten ausreichend. Es sei angezeigt, die Anlagenliste punktuell zu
mende ergänzen bzw. zu erweitern (vgl. Kap. 7).
Wirtschafts- und Das Centre Patronal hält fest, dass der vorgelegte Entwurf weit davon entfernt sei, Gewerbeverbände die Wirtschaft zu erleichtern. Auch Swisstextiles äussert sich in dieser Richtung
und bedauert, dass mit der Revision nicht nur Vereinfachungen, sondern auch Verschärfungen eingeflossen seien.
6 Beurteilung einzelner Artikel
6.1 Artikel 2
6.1.1 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a
Änderungen gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Revisionsentwurf1
Änderungen bestehender Anlagen, die im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der
Prüfung, wenn:
a. die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft, die zu erheblichen zusätzlichen Umweltbelastungen führen können, und …
Der neue Halbsatz präzisiert, dass für die Festlegung der UVP-Pflicht von
Anlageänderungen lediglich die Zunahme der einer Anlage zurechenbaren
Umweltbelastungen massgebend ist und nicht der Umfang der Änderung oder die Höhe des Aufwandes für die Änderungen. Er folgt der Auslegung in aktuellen
6 Keller P. M. 2007: UVP-Pflicht bei Änderung bestehender UVP-pflichtigen Anlagen. Rechtsgutachten zu Handen des Bundesamtes für Umwelt und des Amtes für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern.