Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppen.

Kantone Obwohl von den Kantonen bereits die geltende Bestimmung dahingehend

interpretiert wurde, dass auch die kantonalen Umweltvorschriften berücksichtigt werden müssen, wird die Änderung begrüsst.

Der Kanton Tessin beantragt, dass auch die Energie als UVP-Thema in Artikel 3 Absatz 1 aufgenommen werde.

Weitere Wirtschafts- Suissporc stimmt den Änderungen grundsätzlich zu, weist aber darauf hin, dass verbände und Fach- die Ungleichstellung der Betriebe als Folge der unterschiedlichen kantonalen organisationen Gesetzgebungen problematisch sei.

Die Fédération des Entreprises Romandes beantragt, dass die Gentechnik wieder gestrichen werde.

Beschwerdeberech- Aqua viva und der Rheinaubund begrüssen ausdrücklich den Einbezug der tigte Umweltschutz- kantonalen Vorschriften.

organisationen

6.3 Artikel 6a

Änderungen gemäss Artikel 6a.

Revisionsentwurf1

Entscheidet eine Behörde über ein Projekt, das erhebliche grenzüberschreitende

Auswirkungen hat, so nimmt sie auch die Pflichten der Schweiz als Ursprungspartei nach der Espoo-Konvention wahr.

2 Steht fest oder ist zu erwarten, dass die Schweiz von erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen eines ausländischen Projekts betroffen ist, so sind für die Ausübung der Rechte und Pflichten der Schweiz nach der Espoo-Konvention zuständig:

a. das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für die Entgegennahme der Benachrichtigung durch ausländische Behörden;

b. die zuständige Behörde nach Artikel 5 Absatz 1, die für die Bewilligung des Vorhabens in der Schweiz zuständig wäre, für die Wahrnehmung der übrigen Rechte und Pflichten.

Legende

Zustimmung =

Zustimmung zum Kantone

Revisionsentwurf

Ergänzung = Kanton soll

kantonale Zuständigkeit 0 2 4 6 8 10 1214

regeln

Zustimmung Ergänzung Präzisieren

Präzisieren =

Arbeitsteilung Bund-

Abbildung 9: Haltung der Adressaten zu Artikel 6a.

Kanton präzisieren.

Dargestellt ist die Haltung der Kantone in absoluten Zahlen (Anzahl

Stellungnahmen)