Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Wirtschafts- und SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst, dass bei Änderung bestehender
Fachverbände Anlagen eine UVP nur noch dann gefordert werde, wenn die Umweltbelastung
wesentlich steige.
Weitere Wirtschafts- Unter den Wirtschafts- und Fachverbänden stimmen Eco Suisse, der
verbände und Fach- Schweizerische Hauseigentümerverband und Suisseporcs der Änderung zu.
organisationen Espace.mobilité und Möbel Pfister wünschen eine Ergänzung:
a. die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft, die bei ganzheitlicher, räumlicher Betrachtungsweise zu erheblichen zusätzlichen
Umweltbelastungen führen.
Der Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten stellt sich – unter der falschen Annahme, dass die Änderung zu einer Ausdehnung der UVP-Pflicht von
Änderungen führt – gegen die Vorlage und will die geltende Fassung beibehalten.
Beschwerdeberech- 7 beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen halten es für fraglich, ob tigte Umweltschutz- der vorgeschlagene Wortlaut noch dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Sie organisationen beantragen, dass sie wieder gestrichen werde.
Der Rheinaubund wünscht eine Ergänzung mit folgendem Satz: „Bei wesentlichen baulichen oder betrieblichen Änderungen, die zum Erreichen des Schwellenwertes gemäss Anhang führen, ist die UVP über die gesamte Anlage durchzuführen“.
[Anmerkung: Die Organisationen gehen von der Annahme aus, dass die UVP-Pflicht von Konzessionserneuerungen – ohne bauliche Änderungen – entfallen würde].
Weitere interessierte Migros und Maus Frères SA wünschen dieselbe Ergänzung wie espace.mobilité:
Kreise
a. die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft, die bei ganzheitlicher, räumlicher Betrachtungsweise zu erheblichen zusätzlichen
Umweltbelastungen führen.
Nicht angeschriebene Auch Strasseschweiz und der Auto Gewerbe Verband Schweiz wünschen die Anhörungsteilneh- erwähnte Ergänzung mit der ganzheitlichen, räumlichen Betrachtungsweise.
mende
6.1.2 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Änderungen gemäss keine Revisionsentwurf
Schweizerische Die SGH schlägt die Streichung der Bestimmungen Art. 2 Abs.1 Bst.b und Art.2 Gesellschaft für Abs. 2 Bst. b vor. Aus ihrer Sicht ist es fragwürdig, ob es angemessen ist, dass Höhlenforschung eine Überprüfung einer potentiellen Umweltbelastung im Rahmen der UVP vom (SGH) massgeblichen Verfahren abhängig ist.
6.1.3 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c
Rheinaubund, Antrag ad Art. 2 Abs. 1 Bst. c (neu)
Schweizerische
b. Bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken ist auch die Durchführung von
Arbeitsgemeinschaft
Sanierungsmassnahmen nach Art. 80 ff. GSchG und Art. 10 BGF zu prüfen.
für Natur- und Heimat
Der Rheinaubund begründet die beantragte Ergänzung damit, dass im Rahmen einer nachträglichen UVP auch die Durchführung von Sanierungsmassnahmen nach Art. 80 ff. GSchG und Art. 10 BGF zu prüfen sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Art. 8 Abs. 5 BGF, wonach Anlagen, die erweitert oder wieder