Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
instand gestellt werden, als Neuanlagen gelten würden.
6.2 Artikel 3
6.2.1 Artikel 3 Absatz 1
Änderungen gemäss Artikel 3 Absatz 1
Revisionsentwurf1
Bei der Prüfung wird festgestellt, ob das Projekt den bundesrechtlichenVorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Dazu gehören das USG und die Vorschriften, die den Natur- und Heimatschutz, den Landschaftsschutz, den Gewässerschutz, die Walderhaltung, die Jagd, die Fischerei und die Gentechnik betreffen.
Zusammenfassung Die Modifikation wird von allen Anhörungsteilnehmenden begrüsst. Einzig die
Fédération des Entreprises Romandes beantragt, dass die Gentechnik wieder gestrichen werde.
Legende
Zustimmung =
Zustimmung zum
Kantone
Revisionsentwurf
Ergänzung (Energie) =
Energie soll in der UVP
auch behandelt werden
Ablehnung (Gentechnik) Wirtschafts- und Fachverbände
= Gentechnik soll in der
UVP nicht behandelt
werden
Beschwerdeberechtigte Org.
0 2 4 6 8 1012
Zustimmung Ergänzung (Energie) Ablehnung (Gentechnik)
Abbildung 7: Haltung der Adressaten zu Artikel 3 Absatz 1.
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)
Legende
Kantone
Zustimmung =
Parteien
Zustimmung zum
Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft
Ergänzung (Energie) = Wirtschafts- und Fachverbände
Energie soll in der UVP Beschwerdeberechtigte Org.
auch behandelt werden Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
Ablehnung (Gentechnik) Weitere interessierte Kreise
= Gentechnik soll in der
(Behörden / pol. Gremien)
UVP nicht behandelt
werden (Landw- Gartenbau, Forstw.)
(Verkehrsverbände)
(Wirtschaft und Gewerbe)
(Beratende Ingenieure)
(Umwelt und Raumplanung)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Zustimmung Ergänzung (Energie) Ablehnung (Gentechnik) leer
Abbildung 8: Haltung der Adressaten zu Artikel 3 Absatz 1.