Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 31Fedlex · Ergebnisbericht
Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
6.7 Artikel 10
6.7.1 Artikel 10 Absatz 1
Änderungen gemäss Artikel 10 Richtlinien der Umweltschutzfachstellen
Revisionsentwurf
1 Für die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht sind als Vollzugshilfe die Richtlinien des BAFU massgebend, wenn:
b. der Bericht eine Anlage betrifft, zu der nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, oder
2 In den übrigen Fällen sind für die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht als Vollzugshilfe die Richtlinien der kantonalen Umweltschutzfachstelle massgebend.
Zusammenfassung 7 Kantone (ZH, BE, JU, NE, TI, AG, SO) und der Rheinaubund stimmen dem
Entwurf zu. 5 Kantone (GL, AR, SG, GR, TG) wünschen als Vollzugshilfe eine gemeinsam erarbeitete Richtlinie des Bundes und der Kantone, die
gesamtschweizerisch Gültigkeit haben soll.
Die RK-S wünscht, dass in beiden Absätzen das Wort ,,massgebend" durch ,,wegleitend" ersetzt werde. Entsprechend soll die französische Version überprüft werden.
Legende
Zustimmung = Kantone
Zustimmung zum
Revisionsentwurf
Nur BAFU-Richtlinien = Beschwerdeberechtigte Org.
nur Richtlinien des
Bundes sollen 0 2 4 6 8 10 1214
massgebend sein
Zustimmung nur BAFU-Richtlinien
Abbildung 17: Haltung der Adressaten zu Artikel 10 Absatz 1.
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)
Legende
Kantone
Zustimmung =
Parteien
Zustimmung zum
Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft
Nur BAFU-Richtlinien = Wirtschafts- und Fachverbände
nur Richtlinien des Beschwerdeberechtigte Org.
Bundes sollen Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
massgebend sein
Weitere interessierte Kreise
(Behörden / pol. Gremien)
(Landw- Gartenbau, Forstw.)
(Verkehrsverbände)
(Wirtschaft und Gewerbe)
(Beratende Ingenieure)
(Umwelt und Raumplanung)
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Zustimmung nur BAFU-Richtlinien leer
Abbildung 18: Haltung der Adressaten zu Artikel 10 Absatz 1.
Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppen.