Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

6.7 Artikel 10

6.7.1 Artikel 10 Absatz 1

Änderungen gemäss Artikel 10 Richtlinien der Umweltschutzfachstellen

Revisionsentwurf

1 Für die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht sind als Vollzugshilfe die Richtlinien des BAFU massgebend, wenn:

b. der Bericht eine Anlage betrifft, zu der nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, oder

2 In den übrigen Fällen sind für die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht als Vollzugshilfe die Richtlinien der kantonalen Umweltschutzfachstelle massgebend.

Zusammenfassung 7 Kantone (ZH, BE, JU, NE, TI, AG, SO) und der Rheinaubund stimmen dem

Entwurf zu. 5 Kantone (GL, AR, SG, GR, TG) wünschen als Vollzugshilfe eine gemeinsam erarbeitete Richtlinie des Bundes und der Kantone, die

gesamtschweizerisch Gültigkeit haben soll.

Die RK-S wünscht, dass in beiden Absätzen das Wort ,,massgebend" durch ,,wegleitend" ersetzt werde. Entsprechend soll die französische Version überprüft werden.

Legende

Zustimmung = Kantone

Zustimmung zum

Revisionsentwurf

Nur BAFU-Richtlinien = Beschwerdeberechtigte Org.

nur Richtlinien des

Bundes sollen 0 2 4 6 8 10 1214

massgebend sein

Zustimmung nur BAFU-Richtlinien

Abbildung 17: Haltung der Adressaten zu Artikel 10 Absatz 1.

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)

Legende

Kantone

Zustimmung =

Parteien

Zustimmung zum

Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft

Nur BAFU-Richtlinien = Wirtschafts- und Fachverbände

nur Richtlinien des Beschwerdeberechtigte Org.

Bundes sollen Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen

massgebend sein

Weitere interessierte Kreise

(Behörden / pol. Gremien)

(Landw- Gartenbau, Forstw.)

(Verkehrsverbände)

(Wirtschaft und Gewerbe)

(Beratende Ingenieure)

(Umwelt und Raumplanung)

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Zustimmung nur BAFU-Richtlinien leer

Abbildung 18: Haltung der Adressaten zu Artikel 10 Absatz 1.

Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppen.