Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

6.8 Artikel 12

6.8.1 Artikel 12 Absätze 2 und 3

Änderungen gemäss Artikel 12 Zuständigkeit

Revisionsentwurf

1 Die kantonale Umweltschutzfachstelle beurteilt die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht zu Projekten, die von einer kantonalen Behörde geprüft werden.

2 Das BAFU beurteilt die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht zu Projekten, die von einer Bundesbehörde geprüft werden. Es berücksichtigt dabei auch die

Stellungnahme des Kantons.

3 Bei Projekten, zu denen nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, nimmt es gestützt auf die Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle summarisch zu Voruntersuchung, Pflichtenheft und Bericht Stellung.

Zusammenfassung 9 Kantone (ZH, BE, JU, NE, TI, AG, GR, BL, SO) und der Rheinaubund stimmen

dem Entwurf zu. 2 Kantone (UR und SZ) fordern eine sprachlich, grammatikalische Umformulierung ohne inhaltliche Auswirkungen. Die Vereinigung beratender Ingenieurunternehmungen, USIC, möchte, dass explizit festgehalten wird, dass das BAFU seine Beurteilung „im Auftrag der zuständigen Behörde“ vornimmt. Er erhofft sich damit, dass sich das BAFU an die von der zuständigen Leitbehörde gesetzten Fristen und Abläufe zu halten habe.

Legende

Zustimmung =

Zustimmung zum Kantone

Revisionsentwurf

Präzisierung =

Sprachliche Präzisierung

Beschwerdeberechtigte Org.

(Wirtschaft und Gewerbe)

0 2 4 6 8 1012

Zustimmung Präzisierung

Abbildung 19: Haltung der Adressaten zu Artikel 12 Absätze 2 und 3.

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)