Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

2 Bei Projekten, die von einer Bundesbehörde geprüft werden, nimmt das BAFU zu Voruntersuchung und Pflichtenheft innert zwei Monaten Stellung. Nach Eingang der kantonalen Stellungnahme ist dem BAFU mindestens ein Monat für seine Stellungnahme einzuräumen.

3 Bei Projekten, zu denen nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, nimmt es zu

Voruntersuchung und Pflichtenheft innert zwei Monaten Stellung.

Zusammenfassung 8 Kantone (ZH, JU, NE, VD, TI, AG, GR, SO) stimmen dem Entwurf explizit zu. 3 Kantone (AR, BE, ZG) verlangen eine kürzere Frist (einer statt zwei Monate) für die Beurteilung von Voruntersuchung und Pflichtenheft durch das BAFU. Der Kanton BL schlägt einen Verzicht auf Fristen vor und stellt die Formulierung „beförderliche Beurteilung“ zur Diskussion.

Economiesuisse, der Schweizer Arbeitgeberverband, der Fachverband der

Schweiz. Kies- und Betonindustrie, der Fachverband Schweizer RaumplanerInnen sowie die Konferenz Steine und Erden beantragen eine Kürzung der Frist für das BAFU auf einen Monat.

Legende

Zustimmung =

Zustimmung zum Kantone

Revisionsentwurf

Kürzere Frist = Kürzere

Fristen für die

Dachverbände der Wirtschaft

Beurteilung durch das

BAFU

Keine Frist = keine

Fristen für die Wirtschafts- und Fachverbände

Beurteilung durch das

BAFU

(Wirtschaft und Gewerbe)

0 2 4 6 8 10 1214

Zustimmung Kürzere Frist keine Frist

Abbildung 21: Haltung der Adressaten zu Artikel 12a Absätze 2 und 3.

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)