Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht
Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
2 Bei Projekten, die von einer Bundesbehörde geprüft werden, nimmt das BAFU zu Voruntersuchung und Pflichtenheft innert zwei Monaten Stellung. Nach Eingang der kantonalen Stellungnahme ist dem BAFU mindestens ein Monat für seine Stellungnahme einzuräumen.
3 Bei Projekten, zu denen nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, nimmt es zu
Voruntersuchung und Pflichtenheft innert zwei Monaten Stellung.
Zusammenfassung 8 Kantone (ZH, JU, NE, VD, TI, AG, GR, SO) stimmen dem Entwurf explizit zu. 3 Kantone (AR, BE, ZG) verlangen eine kürzere Frist (einer statt zwei Monate) für die Beurteilung von Voruntersuchung und Pflichtenheft durch das BAFU. Der Kanton BL schlägt einen Verzicht auf Fristen vor und stellt die Formulierung „beförderliche Beurteilung“ zur Diskussion.
Economiesuisse, der Schweizer Arbeitgeberverband, der Fachverband der
Schweiz. Kies- und Betonindustrie, der Fachverband Schweizer RaumplanerInnen sowie die Konferenz Steine und Erden beantragen eine Kürzung der Frist für das BAFU auf einen Monat.
Legende
Zustimmung =
Zustimmung zum Kantone
Revisionsentwurf
Kürzere Frist = Kürzere
Fristen für die
Dachverbände der Wirtschaft
Beurteilung durch das
BAFU
Keine Frist = keine
Fristen für die Wirtschafts- und Fachverbände
Beurteilung durch das
BAFU
(Wirtschaft und Gewerbe)
0 2 4 6 8 10 1214
Zustimmung Kürzere Frist keine Frist
Abbildung 21: Haltung der Adressaten zu Artikel 12a Absätze 2 und 3.
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)