Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Vorgaben, da Prognosen von Fahrtenzahlen grosse Streubreiten haben.
Zudem sollten grosse Parkierungsanlagen von reinen Wohnüberbauungen nicht UVP-pflichtig sein.
Anlagetyp Nr. 80.5 mache neben dem Artikel 11.4 eigentlich nicht gross Sinn.
Vorhaben, welche aufgrund von 80.5. nicht aber 11.4 der UVP-Pflicht unterliegen, würden meistens keine relevanten Umweltauswirkungen zeigen. Mit PP-Zahlen unter 100 Plätzen und schwachen Frequenzen resultiere kein relevantes
Verkehrsaufkommen. Wirklich verkehrsintesive Discounter (Mediamarkt, Aldi, Lidl etc.) würden so aber nicht erfasst.
Nicht angeschriebene Die Aargauer Sektion des VCS beantragt, dass auf die vorgesehene Erhöhung der kantonale Sektionen Schwellenwerte bei Parkhäusern zu verzichten und die Schwellenwerte zu senken von Umweltverbänden seien. Der Schwellenwert bei Anlagetyp Nr. 11.4 sei bei 50 Parkplätzen
anzusetzen, so dass auch kleinere Einkaufszentren wie Aldi, Lidl, Landi etc. erfasst VCS AG
würden.
Als Begründung folgt der VSC AG dem Erläuterungsbericht und führt an, dass die Probleme gegenüber früher nicht kleiner geworden seien. Eher würde sich - vor dem Hintergrund der akzentuierten grundsätzlichen Problematik und der
tendenziell gestiegenen Nutzungsintensität - eine Senkung der Schwellenwerte aufdrängen.
Obwohl gemäss Art 4 UVPV die materiellen Bestimmungen des Umweltrechts für nicht UVP-pflichtige Anlagen ebenso gelten würden, zeige die Praxis, dass der Vollzug bei nicht UVP-pflichtigen Anlagen ausgesprochen mangelhaft sei. Dass die kleineren Einkaufszentren in aller Regel viel weniger strenge Umweltauflagen einhalten müssten als die grossen Zentren, führe zu Wettbewerbsverzerrungen, was von den Betreibern grosser Einkaufszentren zu Recht bemängelt wurde.
Dieses Problem aber durch eine faktische Ausserkraftsetzung des Umweltrechts zu lösen, erachtet der VCS AG als nicht gerechtfertigt. Denn es könne auch dadurch gelöst werden, dass der Vollzug des Umweltrechts auch bei den kleinen Zentren konsequent stattfinde. Durch die Senkung der Schwellenwerte auf die beantragte Grössenordung wäre dies erreichbar.
VCS TG Der VCS TG unterstützt die Stellungnahmen der Zentralverbände des VCS und
des WWF und ergänzt diese aus seiner Sicht.
Es wäre bedenklich, wenn die Umwelt durch die geänderte UVPV erneut zu kurz kommen würde. Die Folgeschäden des motorisierten, individuellen Personen- und Güterverkehrs auf den Strassen seien keine Bagatellen. Die Luftverschmutzung aus dieser Quelle steige wieder. An vielen Orten sei der Verkenrslärm heute noch grösser als die Alarmwerte.
Bei Einkaufszentren könnte die effektive Fahrtenzahl schon nach kurzer Zeit durch unerwartete Mehrnutzung viel höher sein, als bei der Baubewilligung geschätzt. Zudem sei es unter anderem auch stossend, wenn für grosse und kleinere
Anlagen nicht das gleiche Recht gelte.
VCS BS und BL Die VCS-Sektion beider Basel beantragt, dass auf die vorgesehene Erhöhung der
Schwellenwerte bei Parkhäusern zu verzichten und die Schwellenwerte zu senken seien. Der Schwellenwert bei Anlagetyp Nr. 11.4 sei bei 50 Parkplätzen
anzusetzen, so dass auch kleinere Einkaufszentren wie Aldi, Lidl, Landi etc. erfasst würden.
Begründungen, vgl. VCS Schweiz
VCS ZH Vgl. VCS Schweiz