Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Fliessgewässern bei 10, Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen in Seen bei 30 (Anzahl Stellungnahmen)
Bootsplätzen
Erhöhen = höherer
Schwellenwert
Legende
Kantone
Zustimmung =
Parteien
Zustimmung zum
Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft
50/bei Seen nach Fläche Wirtschafts- und Fachverbände
= Schwelle in Beschwerdeberechtigte Org.
Fliessgewässern bei 50 Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
Bootsplätzen, in Seen im Weitere interessierte Kreise
Verhältnis zur (Behörden / pol. Gremien)
Seeoberfläche
(Landw- Gartenbau, Forstw.)
30/bei Seen nach Fläche
(Verkehrsverbände)
= Schwelle in
(Wirtschaft und Gewerbe)
Fliessgewässern bei 30
Bootsplätzen, in Seen im (Beratende Ingenieure)
Verhältnis zur (Umwelt und Raumplanung)
Seeoberfläche 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 30/30 = Schwelle in
Zustimmung 50/bei Seen nach Fläche 30/bei Seen nach Fläche 30/30 10/30 erhöhen leer Fliessgewässern und in
Seen bei 30 Abbildung 32: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 13.3.
Bootsplätzen Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach 10/30 = Schwelle in Adressatengruppen.
Fliessgewässern bei 10,
in Seen bei 30
Bootsplätzen
Erhöhen = höherer
Schwellenwert
Kantone Der Kanton Uri erachtet die Differenzierung wie auch die Schwellenwerte als
sinnvoll und richtig. Im Vergleich zu konzentriert angelegten Hafenanlagen in Seen beanspruchten Bootshäfen in Fliessgewässern eine längere Uferlinie. Die Ufer der Fliessgewässer seien ökologisch wertvoll und sensibel.
Der Kanton Basel-Stadt erachtet die Berücksichtigung der empfindlicheren
Fliessgewässer mit 50 Plätzen als sinnvoll.
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst. Die Reduktion des Schwellenwertes für Bootshäfen an Fliessgewässern, weil die Neuanlage bereits für 50 Boote einen beträchtlichen Eingriff darstelle. Hingegen sei der Schwellenwert von 100 Booten auf Seen nicht nachvollziehbar. Hier würde es sich eher aufdrängen, auf die Wasserfläche abzustellen.
Der Kanton Zug beantragt, den Schwellenwert nicht nach Bootsplätzen in Seen oder auf Fliessgewässern zu differenzieren, sondern auf 200 Plätze generell anzuheben. Im Nachbarland Österreich gelte hier ein Schwellenwert von 300 Bootsplätzen.
[Anmerkung: Laut österreichischem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 liegt in schutzwürdigen Gebieten der Schwellenwert für „Yachthäfen“ bei 150 Liegeplätzen für Sportboote.]
Der Kanton Waadt begrüsst den Entwurf.
Parteien Die FDP stimmt dem Entwurf zu.
Die GP und die SP unterstützen die Senkung des Schwellenwertes für Bootshäfen in Fliessgewässern, beantragen aber, den Schwellenwert von Bootsplätzen in