Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

7.4 Anlagetyp Nr. 12.2 (Andere Anlagen, die ganz oder überwiegende dem Bahnbetrieb dienen)

Keine Änderungen keine gemäss Revisionsentwurf

Zusammenfassung Der Kanton Zug und die SVP verlangen eine Erhöhung des Schwellenwertes: der

Kanton Zug fordert eine Schwelle von 80 Mio. Franken (statt bisher 40 Mio.), die SVP verlangt grundsätzlich eine massive Erhöhung sämtlicher Schwellenwerte.

7.5 Anlagetyp Nr. 12.3 (Anschlussgleise)

Änderungen gemäss aufgehoben Revisionsentwurf

Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, dass der Anlagetyp 12.3 nicht aufzuheben sei, weil

Im Hinblick auf die Umlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene die Aufhebung nicht begründet sei.

7.6 Anlagetyp Nr. 13.3 (Bootshafen)

Änderungen gemäss Bei den Bootshäfen (Nr. 13.3) wird neu zwischen Bootshafen in Seen und

Revisionsentwurf Bootshäfen in Fliessgewässern unterschieden. Dabei wird die Schwelle von 100

Bootsplätzen in Seen belassen, die Schwelle für Bootshäfen in den empfindlichen Uferbereichen eines Fliessgewässers dagegen auf 50 Bootsplätze gesenkt.

Zusammenfassung Die Mehrheit der Teilnehmenden stimmt Senkung der Schwellenwerts in

Fliessgewässern auf 50 Bootsplätze zu. Einige wünschen, dass die Schwelle für Bootsplätze in Seen in Abhängigkeit der Seefläche gesetzt wird (Legende: 50/bei Seen nach Fläche).

Einige beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen wünschen eine weitere Senkung des Schwellenwerts (blaue Balken), weil die empfindlichen Uferbereiche von Fliessgewässern durch Bootsplätze stark beeinträchtigt werden.

Die SVP und der Kanton ZG möchten die Schwellen generell erhöhen.

Legende

Zustimmung =

Zustimmung zum Kantone

Revisionsentwurf

50/bei Seen nach Fläche

= Schwelle in

Fliessgewässern bei 50 Parteien

Bootsplätzen, in Seen im

Verhältnis zur

Seeoberfläche

30/bei Seen nach Fläche Dachverbände der Wirtschaft

= Schwelle in

Fliessgewässern bei 30

Bootsplätzen, in Seen im

Verhältnis zur Beschwerdeberechtigte Org.

Seeoberfläche

30/30 = Schwelle in

0 2 4 6 8 10 1214

Fliessgewässern und in

Seen bei 30 Zustimmung 50/bei Seen nach Fläche 30/bei Seen nach Fläche 30/30 10/30 erhöhen

Bootsplätzen

10/30 = Schwelle in Abbildung 31: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 13.3.