Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 63Fedlex · Ergebnisbericht
Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
7.4 Anlagetyp Nr. 12.2 (Andere Anlagen, die ganz oder überwiegende dem Bahnbetrieb dienen)
Keine Änderungen keine gemäss Revisionsentwurf
Zusammenfassung Der Kanton Zug und die SVP verlangen eine Erhöhung des Schwellenwertes: der
Kanton Zug fordert eine Schwelle von 80 Mio. Franken (statt bisher 40 Mio.), die SVP verlangt grundsätzlich eine massive Erhöhung sämtlicher Schwellenwerte.
7.5 Anlagetyp Nr. 12.3 (Anschlussgleise)
Änderungen gemäss aufgehoben Revisionsentwurf
Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, dass der Anlagetyp 12.3 nicht aufzuheben sei, weil
Im Hinblick auf die Umlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene die Aufhebung nicht begründet sei.
7.6 Anlagetyp Nr. 13.3 (Bootshafen)
Änderungen gemäss Bei den Bootshäfen (Nr. 13.3) wird neu zwischen Bootshafen in Seen und
Revisionsentwurf Bootshäfen in Fliessgewässern unterschieden. Dabei wird die Schwelle von 100
Bootsplätzen in Seen belassen, die Schwelle für Bootshäfen in den empfindlichen Uferbereichen eines Fliessgewässers dagegen auf 50 Bootsplätze gesenkt.
Zusammenfassung Die Mehrheit der Teilnehmenden stimmt Senkung der Schwellenwerts in
Fliessgewässern auf 50 Bootsplätze zu. Einige wünschen, dass die Schwelle für Bootsplätze in Seen in Abhängigkeit der Seefläche gesetzt wird (Legende: 50/bei Seen nach Fläche).
Einige beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen wünschen eine weitere Senkung des Schwellenwerts (blaue Balken), weil die empfindlichen Uferbereiche von Fliessgewässern durch Bootsplätze stark beeinträchtigt werden.
Die SVP und der Kanton ZG möchten die Schwellen generell erhöhen.
Legende
Zustimmung =
Zustimmung zum Kantone
Revisionsentwurf
50/bei Seen nach Fläche
= Schwelle in
Fliessgewässern bei 50 Parteien
Bootsplätzen, in Seen im
Verhältnis zur
Seeoberfläche
30/bei Seen nach Fläche Dachverbände der Wirtschaft
= Schwelle in
Fliessgewässern bei 30
Bootsplätzen, in Seen im
Verhältnis zur Beschwerdeberechtigte Org.
Seeoberfläche
30/30 = Schwelle in
0 2 4 6 8 10 1214
Fliessgewässern und in
Seen bei 30 Zustimmung 50/bei Seen nach Fläche 30/bei Seen nach Fläche 30/30 10/30 erhöhen
Bootsplätzen
10/30 = Schwelle in Abbildung 31: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 13.3.