Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Das Kriterium Parkplätze als UVP-Schwellenwert habe sich in der Praxis gut eingespielt. Eine Weiterentwicklung in Richtung PP-Gleichwerte sei aus Sicht der Stadt Zürich sinnvoll, nicht jedoch die Einführung eines grundsätzlich neuen

Kriteriums für den UVP-Schwellenwert, z.B. Fahrten pro Tag. Ein solcher

Systemwechsel sei kaum handhabbar, da die Verknüpfung von Parkplätzen mit Fahrten über das spezifische Verkehrspotential einen grossen Ermessenspielraum beinhalten würde.

KBNL Konferenz der Die KBNL stellt fest, dass sich keine detaillierte Stellungnahme aufdrängt.

Beauftragten für Natur-

und Landschaftsschutz

Nicht angeschriebene Strasseschweiz fordert, dass EKZ und Fachmärkte (Anlagetyp 80.5) aus der UVP-Verkehrsverbände Pflicht zu entlassen seien. Als Konsequenz daraus ergebe sich, dass der

Anlagetyp 11.4 (Parkhäuser und Parkplätze) auf jene zu beschränken sei, die nicht Strasseschweiz

zu EKZ oder Fachmärkten gehören.

Betr. Umweltrelevanz von Einkaufszentren (EKZ) und Konsequenzen betr. UVP-Schwellenwerte vertritt strasseschweiz die gleiche Haltung wie espace.mobilité. strasseschweiz betont, wie espace.mobilité, dass bei der Beurteilung von EKZ eine ganzheitlich-räumliche Betrachtungsweise anzuwenden sei. Ausserdem werde die berechtigte Forderung betreffend die Wirkungseffizienz von Massnahmen, die im Rahmen der Umweltverträglichkeit von Behörden angeordnet werden sollen,

unterstützt.

Verband der Immobilien- Der VIV fordert, dass EKZ und Fachmärkte (Anlagetyp 80.5) aus der UVP-Pflicht Investoren VIV zu entlassen seien. Als Konsequenz daraus ergebe sich, dass der Anlagetyp 11.4

(Parkhäuser und Parkplätze) auf jene zu beschränken sei, die nicht zu EKZ oder Fachmärkten gehören.

Eventualiter seien die Schwellenwerte bei Parkplätzen auf 500 Parkplätze im Allgemeinen und auf 1'500 Parkplätze für warentransportintensive

Verkaufseinrichtungen zu erhöhen.

Auto Gewerbe Verband Der Auto Gewerbe Verband Schweiz fordert, dass EKZ und Fachmärkte

Schweiz (Anlagetyp 80.5) aus der UVP-Pflicht zu entlassen seien. Als Konsequenz daraus

ergebe sich, dass der Anlagetyp 11.4 (Parkhäuser und Parkplätze) auf jene zu beschränken sei, die nicht zu EKZ oder Fachmärkten gehören.

Eventualiter seien die Schwellenwerte bei Parkplätzen auf 500 Parkplätze im Allgemeinen und auf 1'500 Parkplätze für warentransportintensive

Verkaufseinrichtungen zu erhöhen.

Betr. Umweltrelevanz von Einkaufszentren (EKZ) und Konsequenzen betr. UVP-Schwellenwerte vertritt der Auto Gewerbe Verband Schweiz die gleiche Haltung wie espace.mobilité. Er betont, wie espace.mobilité, dass bei der Beurteilung von EKZ eine ganzheitlich-räumliche Betrachtungsweise anzuwenden sei. Ausserdem werde die berechtigte Forderung betreffend die Wirkungseffizienz von

Massnahmen, die im Rahmen der Umweltverträglichkeit von Behörden angeordnet werden sollen, unterstützt.

Nicht angeschriebene Basler und Hofmann wünscht einheitliche Vorgaben zur Festlegung der

beratende Ingenieure Parkplatzzahlen (am besten in einer konkreten VSS-Norm).

Basler und Hofmann Der vorliegende Vorschlag der Anpassung werde (überspitzt gesagt) nur dazu

führen, dass es mehr Parkhäuser mit 499 statt mit 299 PP gebe. Die Erhöhung sei auch nicht der logische Schluss aus dem Eräuternden Bericht. An der Problematik der UVP-Pflicht von Parkierungsanlagen werde mit der Erhöhung der Schwelle von 300 auf 500 PP nichts geändert. Ein gerechterer Parameter wäre die Schwelle mit einer Fahrtenzahl. Zur Festlegung derselben bräuchte es aber verbindliche