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Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 54 Seiten

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55 Jahren, welche mehr als 18 und weniger als 22 Monate Beitragszeit hätten, nur noch einen Anspruch auf 400 Taggelder haben (heute 520).

54 % der Betroffenen wären Schweizerischer Nationalität. Bezogen auf die Gesamtheit der Bezüger von ALE - dort beträgt der Anteil der Schweizer/-innen 60 % - wären sie somit unterproportional betroffen2. Stärker als der Durchschnitt wären ältere ALE-Bezüger betroffen, da diese bekanntlich eine längere durchschnittliche Bezugsdauer aufweisen. 24 % der Betroffenen wären über 55 Jahre alt – in der Gesamtheit der ALE-Beziehenden fallen lediglich 16 % in diese Altersklasse. Männer wären mit 55 % leicht überproportional betroffen - ihr Anteil am Total der Beziehenden beträgt 50 %. Das Gleiche gilt für verheiratete und geschiedene Personen, was insbesondere die Tatsache widerspiegeln dürfte, dass es sich häufiger um ältere ALE-Bezüger handelt. Kaum betroffen von dieser Neuregelung wären Invalide (ca. 200 Personen)3.

In der Expertenkommisson haben sich die Arbeitnehmervertreter gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.

Finanzielle Auswirkungen Abs. 2

Einsparung CHF 114 Mio.

Änderung Abs. 2 Bst. c Ziff. 2

Die Beantragung einer Invalidenrente soll erst ab der Feststellung eines IV-Grades von 40% zum verlängerten Bezug berechtigen. Der Teilsatz "oder eine solche Rente beantragt hat und der Antrag nicht aussichtslos erscheint" wird gestrichen.

Begründung Abs. 2 Bst. c Ziff. 2

Zusammen mit der Höhe des Entschädigungssatzes in Art. 22 Abs. 2 Bst. c soll vorliegend mit einer Änderung von Art. 27 Abs. 2 Bst. c AVIG auch die Dauer des Bezugs harmonisiert werden. Dort sind heute die Invalidenrente der IVG und der UVG erwähnt, die zu einem Bezug von 520 Taggeldern berechtigen. Bezüger der Invalidenrente der MVG und der zweiten Säule bleiben hingegen unerwähnt.

Nachfolgende Tabelle zeigt die bestehende unbefriedigende Situation der einzelnen Versicherungszweige auf:

Rente ab IV-Grad Entschädigungssatz Anzahl Taggelder IVG ab 40 % 80 %520

UVG ab 10 % 80 %520

MVG ab 1 % 80 %400

BVG ab 40 % 70 %400

Relevant für den höheren Taggeldanspruch und den längeren Bezug soll neu ein dem minimalen IV-Grad der Invalidenversicherung analoger IV-Grad für alle Versicherungen von 40 % sein. Wer diese Voraussetzung erfüllt, kommt - unabhängig der Art der Invalidenversicherung (IVG, MVG, UVG, BVG) - in den Genuss eines höheren Taggeldanspruches bzw. einer längeren Bezugsmöglichkeit.

2 Nicht berücksichtigt ist in dieser Auflistung die Tatsache, dass Erwerbspersonen Schweizerischer Nationalität ohnehin schon seltener ALE-Beziehende sind als Ausländer/innen – sprich ein geringeres Risiko darstellen.

3 Dies ist darauf zurück zu führen, dass diese Personen vor der Invalidisierung in der Regel in einem Arbeitsverhältnis standen und eine mehr als 22-monatige Beitragszeit aufweisen. 15/54 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)