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Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 54 Seiten

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AVIG-Revision SECO-DA/TC Vernehmlassung 14.12.2007

Sparpotenzial bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen

Änderung

Der durch eine Departementsverordnung (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen) geregelte Plafonds-Ansatz von CHF 3500 soll auf CHF 3000 pro Stellensuchenden (STES) und Jahr gesenkt werden.

Erklärungen zum System des Plafonds

Das System des Plafonds ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft und funktioniert folgendermassen:

Die Kantone können pro STES und Jahr einen Maximalbetrag von CHF 3'500 zur Organisation von AMM beanspruchen. Bezahlt werden jedoch lediglich die nachgewiesenen und notwenigen Kosten.

Beispiel: Hat ein Kanton im Jahr 2006 durchschnittlich 10'000 STES, dürfen zur Organisation von AMM maximal 10'000 x CHF 3'500, also CHF 35 Mio. eingesetzt werden.

Es handelt sich hier also um ein lineares Modell. Jeder Stellensuchende verändert den jährlichen Plafond um CHF 3'500.

Begründung

Die Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) ist seit dem 1.1.2006 in der Departementsverordnung über die Vergütung der AMM geregelt und richtet sich nach einem Plafondssystem. Die Kantone beanspruchen heute im Durchschnitt pro STES CHF 3000. Deshalb erscheint eine Senkung des Plafonds auf CHF 3000 pro STES als vertretbar. Dies könnte mithelfen, dass die Kantone die Auswahl der Massnahmen noch sorgfältiger vornehmen und damit die Effizienz des Mitteleinsatzes verbessert wird. Beobachtungen seit Einführung des Plafonds lassen zudem vermuten, dass Kantone, welche bereits heute unter dem Plafonds liegen, den Mitteleinsatz noch effizienter gestalten werden, damit sie gegenüber dem neuen Plafonds wieder eine Reserve haben.

Eine Anpassung des Plafonds ist mittels einer Änderung der Departementsverordnung des EVD umsetzbar.

Der bisher existierende Katalog an AMM soll jedoch beibehalten werden. Die Kantone sollen weiterhin frei entscheiden können, welche der heute bestehenden AMM sie einem Arbeitslosen zusprechen wollen.

Finanzielle Auswirkungen

Mit einer Senkung des Plafonds von 3500 auf 3000 CHF lassen sich jährlich 60 Mio. CHF einsparen. In der Expertenkommission haben die Kantonsvertreter gegen eine Senkung des Plafonds votiert.

25/54 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)