Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/5: Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5). Sonderschutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · 9 Seiten

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Es besteht im internationalen Umfeld (Ämter/Ministerien für Bildung, Arbeit und Gesundheit) Konsens darüber, dass der Schutz der Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit integrierender Bestandteil der beruflichen Ausbildung sein muss.

Die zu treffenden Massnahmen sind aufgrund der berufsspezifischen Gefahren zu ermitteln und festzulegen.

Das SECO wird die von den Branchenverbänden (unter Mitarbeit von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit) und dem BBT erarbeiteten Ausbildungsgänge auf diese Aspekte hin überprüfen und setzt sich dafür ein, dass die Anliegen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit in die Lektionentafeln der Ausbildungsgänge einfliessen. Im Gegenzug wird das BBT bei der Erarbeitung der Departementsverordnungen beigezogen (vgl. oben ad Art. 14).