Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/5: Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5). Sonderschutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · 9 Seiten
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Referenz: 2007-09-11/282
Hotel & Gastro Union (Schweiz. Berufsverband der Hotel- und Restaurant-Angestellten), Schweiz. Hotelier-Verein (SHV), Schweizerischer Bühnenverband, Schweizerischer Kino-Verband (SKV), Allpura Verband Schweizerischer Gebäudereinigungs-Unternehmer (VSGU), Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA), Swissmem, Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) und Verein Schweiz. Maschinen-Industrieller (VSM), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Eidgenössische Kommission für Jugendfragen, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Curaviva Schweiz, H+ Die Spitäler der Schweiz, Landdienst, Pro Familia Schweiz, Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL), Stiftung AGRI-Sicherheit Schweiz AGRISS, Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM, Schweiz. Landfrauenverband (SBVF), Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Lebensmitteltechnologen, Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien fial, SWISS RETAIL FEDERATION, Bildung Detailhandel Schweiz, Schweizer Fleischverband SFF, JardinSuisse /Gärtner CH, Kinderschutz CH
1.1 Befürworter eines weitergehenden Schutzes
• Kantone (AG, BL, BS, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH), zwei politische Parteien (JUSO, SP), drei gesamtschweizerische Spitzenverbände der Arbeitnehmerorganisationen (SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse/syna); ein Vertreter der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden und Städte (Schweizerischer Städteverband)
1.2 Befürworter eines lockereren Schutzes
• Zwei politische Parteien (LPS, SVP), drei gesamtschweizerische Spitzenverbände der Arbeitgeberorganisationen (SGV, SAV, SBVg), Fachverbände und weitere Organisationen und Private
2 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
2.1 Annahme der Vorlage
Grundsätzlich sind sich alle Stellungnehmenden darin einig, dass es eine Jugendarbeitsschutzverordnung braucht. Viele vertreten auch die Auffassung, dass im Vergleich zur ersten Fassung sich vorliegender Entwurf als schlanker, systematischer, übersichtlicher und zugleich präziser erweise. Gleichzeitig wurden zu verschiedenen spezifischen Punkten aber auch Vorbehalte angebracht.
Die Arbeitgeberorganisationen und die Rechtsparteien bedauern, dass die bestehenden Bestimmungen verschärft wurden. Insbesondere die Regelung der Nacht- und Sonntagsarbeit sei zu rigoros, schulentlassene Jugendliche sollten auch ohne Berufsbildung in der Nacht und am Sonntag arbeiten dürfen. Anzustreben seien in erster Linie die Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden Berufsbildung und optimale Voraussetzungen für unsere KMU.
Die Gewerkschaften und die Sozialdemokraten vertreten die Ansicht, dass die vom Bundesrat versprochenen besseren Schutzmassnahmen nur in wenigen Punkten eingeführt werden. Im Zuge der Einzelfalllösungen und der vordergründigen Umsetzungsschwierigkeiten werde das Schutzniveau ausgehöhlt. Aus diesem Grund verlangen sie, dass gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der ArGV 5 das SECO gemeinsam mit den kantonalen Vollzugsbehörden ein Vollzugskonzept für den Jugendarbeitsschutz ausarbeitet.
3/9 ArGV 5 - Entscheid Bundesrat/09.07 (525.3/2007/00641)