Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten

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haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung ist für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.

2.3 Finanzierung

Die Strassenverkehrssicherheit ist eine Aufgabe, für die sowohl der Bund als auch die Kantone zuständig sind. Der Bund ist zuständig für die Rechtsetzung bei der Personen- und Fahrzeugzulassung, den Verkehrsregeln, der Signalisation, den Sanktionen sowie Haftpflicht und Versicherung. Für Vollzug und Durchsetzung der Vorschriften sowie Bau, Unterhalt und Betrieb des Strassennetzes (mit Ausnahme des Nationalstrassennetzes) sind die Kantone zuständig. Diese setzen ihre Mittel nach eigenen Prioritäten ein. Anliegen der Verkehrssicherheit stehen daher immer in starker Konkurrenz zu anderen Aufgaben der Kantone. Die Umsetzung lässt sich deshalb mit einem Beitrag an die Finanzierung der Umsetzung bei den Kantonen und Gemeinden erleichtern. Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten sind geprüft worden; davon werden im Vernehmlassungsverfahren zwei vorgeschlagen:

2.3.1 Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-

prämie (MHV-Prämie)

Ein Zuschlag auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie erweist sich als zweckmässige Form der Mittelbeschaffung. Der grösste Teil der Unfallschäden wird von den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherern bezahlt. Diese wiederum erheben entsprechend ihren Kosten Prämien bei den Versicherten. Wenn aufgrund der Massnahmen von Via sicura die Anzahl Getöteter und Schwerverletzter zurückgeht, fallen bedeutend weniger Kosten zuerst bei den Versicherern und schliesslich bei den Versicherten an. Diese profitieren also durch voraussichtliche Prämieneinsparungen (oder mindestens durch geringere Preisanstiege) direkt von den Massnahmen. Die Finanzierung über einen Zuschlag auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie hat zudem den Vorteil, dass die Versicherer die Prämien annähernd risiko- und verursachergerecht erheben. Bei der Prämienbemessung soll sowohl der Schadensverlauf als auch der automobilistische Leumund berücksichtigt werden. So profitieren versicherte Personen, die während Jahren unfallfrei beziehungsweise Risiko vermeidend gefahren sind, von einem Rabatt (Bonus), während andere, die schuldhaft Schäden verursacht haben oder für verkehrsgefährdendes Fehlverhalten mit einem Führerausweisentzug sanktioniert wurden, einen Malus bezahlen müssen. Indem die Abgabe in Form eines Prozentzuschlags auf der so berechneten Prämie erhoben wird, fällt die Höhe des Zuschlags für Fahrzeughaltende ebenfalls risiko- und verursachergerecht aus. Bereits heute bezahlen die Versicherten einen Zuschlag von 0,75 % auf den Motorfahrzeug-Haftpflichtprämien, der zweckgebunden für Erziehungs- und Sensibilisierungsmassnahmen eingesetzt wird. Dieser Zuschlag ist somit entsprechend dem Finanzierungsbedarf für Via sicura zu erhöhen.

2.3.2 Zweckbindung der Einnahmen aus Verkehrsbussen

Heute werden die Einnahmen aus Verkehrsbussen i.d.R. der allgemeinen Staatskasse gutgeschrieben. Bei der Zuteilung von Mitteln müssen sich die Polizeibehörden in die lange Liste der andern Anspruchsteller einordnen.