Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten

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3.1 Finanzierungsbeitrag von 45 Mio. Franken pro Jahr (Erhöhung des Zu-

schlags auf der MHV-Prämie von 0,75 auf neu 2,5 %)

Die verkehrsrechtlichen Massnahmen, namentlich diejenigen, die den Menschen als Verkehrsteilnehmer (Ziff. 2.2.1) und die Motorfahrzeughaftpflicht und -versicherung (Ziff. 2.2.5) betreffen, können vollständig umgesetzt werden. Beim Einflussbereich "Durchsetzung der Vorschriften" (Ziff. 2.2.2) muss auf die Intensivierung der Polizeikontrollen verzichtet werden. Auch die Anreiz- und Steuerungsinstrumente für die Verbesserung der kantonalen und kommunalen Strasseninfrastruktur (Ziff. 2.2.3 und 2.2.4) lassen sich nicht umsetzen.

Die verkehrsrechtlichen Massnahmen umzusetzen gehört zu den normalen Vollzugsaufgaben der Kantone im Strassenverkehr. Aber eine spezielle Finanzierung im Umfang von 45 Mio. Franken pro Jahr wird für die in Via sicura beschriebenen edukativen und informativen Massnahmen der Kantone vorgeschlagen. Heute finanziert der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) des Bundes mit jährlich rund 20 Mio. Franken (0,75 % Zuschlag auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie) edukative und informative Verkehrssicherheitsprojekte, die z.B. durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, die Versicherer, die Verkehrsverbände oder andere in der Strassenverkehrssicherheit aktive Organisationen durchgeführt werden. Dies soll beibehalten werden. Zusätzlich soll die vom Bundesrat gewählte Verwaltungskommission des FVS mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen für die Umsetzung der edukativen und informativen Massnahmen in Via sicura abschliessen. Dafür soll der Zuschlag auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie um 1,75 % erhöht werden.

Bei dieser Variante könnte 10 Jahre nach dem Start des Programms die Anzahl der getöteten Personen jährlich um ca. 70 und diejenige der Schwerverletzten um ca. 700 reduziert werden.

3.2 Finanzierungsbeitrag von 300 Mio. Franken pro Jahr (Erhöhung des Zu-

schlags auf der MHV-Prämie von 0,75 auf 5 % sowie Zweckbindung von

50 % der Einnahmen aus Verkehrsbussen)

Die Wirkung könnte noch wesentlich verbessert werden, wenn zusätzlich zu den Massnahmen gemäss Variante 3.1 auch noch die Strassenverkehrsinfrastruktur sicherer gemacht und die polizeilichen Kontrollen verstärkt würden. Die Intensivierung der Kontrollen soll sich auf die für die Vermeidung schwerer Unfälle wichtigsten Widerhandlungen, auf die erfahrungsgemäss gefährlichsten Strecken und die gefährlichsten Tageszeiten konzentrieren.

Würden auch diese teuren, aber sehr wirksamen Massnahmen und damit das ganze Massnahmenpaket von Via sicura umgesetzt, so könnten zehn Jahre nach dem Start des Programms pro Jahr ca. 180 getötete und ca. 1800 schwer verletzte Personen vermieden werden.

Für die Finanzierung des vollständigen Massnahmenpakets von Via sicura schlagen wir einerseits eine Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie von heute 0,75 % auf neu 5 % und andererseits eine 50-prozentige Zweckbindung der Einnahmen aus den Verkehrsbussen vor.

Bei einem Prämienvolumen von rund 2,6 Milliarden Franken ergibt der Zuschlag