Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten
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von 5 % auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie einen Betrag von 130 Millionen Franken pro Jahr. Davon soll die Hälfte (2,5 % des Zuschlags) an den Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) zur Finanzierung von edukativen und informativen Massnahmen gehen und davon wiederum Mittel im Umfang von rund 45 Mio. Franken für Leistungsvereinbarungen zwischen Bund (FVS) und Kantonen zur Verfügung stehen (vgl. Variante 3.1).
Die andern 2,5 % werden von den Versicherern direkt den Kantonen überwiesen. Kriterium für die Zuteilung an die Kantone ist die Anzahl der im jeweiligen Kanton zugelassenen Motorfahrzeuge, d.h. die Versicherer überweisen dem Zulassungskanton die 2,5 % Zuschlag pro versichertes Fahrzeug.
Den Kantonen stehen mit den 2,5 % aus dem Zuschlag aus der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie und der Zweckbindung von 50 % der Verkehrsbussen rund 255 Mio. Franken pro Jahr für die Umsetzung der kostenintensiven Massnahmen (Polizeikontrollen, Verbesserung der Infrastruktur) zur Verfügung. Dabei sollen die Kantone aber selbst entscheiden, wie sie ihre Kontrolltätigkeit gestalten und welche Priorisierung sie bei den sanierungsbedürftigen Infrastrukturobjekten vornehmen. Dies weil es sich dabei einerseits um von Gesetzes wegen (Art. 374 StGB) den Kantonen zustehende Mittel handelt und andererseits die unter Ziffer 2.2 erwähnten Bedenken für die Entscheidungsautonomie der Kantone bei der Mittelverwendung sprechen.
Dem Bund kommt bei der Umsetzung eine unterstützende und beratende Funktion zu. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wertet das Unfallgeschehen mit dem Managementsystem Strasse und Strassenverkehr (MISTRA) auf dem Schweizer Strassennetz aus und liefert so den Kantonen Entscheidungsgrundlagen und geht beratend auf jene Kantone zu, die in Bezug auf das Unfallgeschehen negativ auffallen.
3.3 Finanzierungsbeitrag von 110 Mio. Franken pro Jahr (Erhöhung des Zu-
schlags auf der MHV-Prämie von 0,75 auf 5 %)
Mit dieser Variante können grundsätzlich alle Massnahmen des Handlungsprogramms umgesetzt werden. Weil aber weniger finanzielle Mittel als bei der Variante 3.2 zur Verfügung stehen, können die kostenintensiven Massnahmen (Intensivierung der Verkehrskontrollen und Verbesserung der Infrastruktur) weniger umfangreich umgesetzt werden. Dementsprechend ist auch die Wirkung geringer: zehn Jahre nach dem Start des Programms könnten pro Jahr ca. 90 Getötete und ca. 900 Schwerverletzte vermieden werden.
Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel stammen aus der Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie von heute 0,75 % auf 5 %. Davon gehen wie bei der Variante 3.2 je 2,5 % an den FVS und direkt an die Kantone. Auf eine Zweckbindung der Einnahmen aus Verkehrsbussen wird jedoch verzichtet.
Der FVS kann mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln einerseits seine bisherigen Aufgaben weiterführen, wofür er wie bisher 0,75 % aufwenden kann. Mit den neuen 1,75 % schliesst er Leistungsvereinbarungen wie in Variante 3.1 ab. Der weitere Zuschlag von 2,5 % soll wie in Variante 3.2 den Kantonen für die