Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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- Zweckbindung für die Prävention (Nez rouge).

- Zweckbindung für edukative und informative Massnahmen (ACS, AGVS, FMS, FRE, auto-schweiz).

- Konzentration der Massnahmen auf Unfallschwerpunkte (bfu, VfV).

- 100 %-ige Zweckgebundenheit für die Verkehrssicherheit (SVS).

- Verwendung für Massnahmen der Polizei und zur Verbesserung der Infrastruktur (SFV).

- Die Einnahmen aus Verkehrsbussen und Gerichtsentscheiden sind vollumfänglich für die Verbesserung der

Strasseninfrastruktur, zusätzliche Verkehrskontrollen und die Prävention einzusetzen (SVI).

- Bund soll Anforderungen an die Kontrolltätigkeit bezüglich Umfang und Art stellen (Fussverkehr, VfmF).

- Gelder sollten auch in die Ausbildung der ersten Phase einfliessen (RFBS).

- Entscheidungsautonomie der Kantone bezüglich Ausgestaltung der Kontrolltätigkeit und Priorisierung der

sanierungsbedürftigen Infrastrukturprojekte muss gewahrt bleiben (economiesuisse).

- Nach Abzug der Verwaltungskosten. Es ist sicherzustellen, dass die Kantone und Gemeinden aus den Erträ-

gen der Ordnungsbussen Mittel zur Verfügung stellen (COCRBT).

Ablehnung: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, FDP, SAB, SGV, ANCV, ASCV, ASG, ATVSL, BPUK, Distiswiss, eco swiss, FDK, Fräschels, FSS, ISV, Kapo AI, KKJPD, KKPKS, KSBS, KSPD, LITRA, NVB&NGF, Pol. Cant. GE, Routiers, SEVS, SFMGV, SVV, Viniharass, VSPB, 4 Private

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Einschränkung des kantonalen Handlungsspielraums und des Spielraums der politisch verantwortlichen Or-

gane (BE).

- Eingriff des Bundes in die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden (FR, SG, LU, TG, BPUK, LITRA,

KKJPD, LITRA, eco swiss, SAB, SBV).

- Föderalismuspolitisch unzulässig, finanzpolitisch unzweckmässig (LU, FDK).

- Widerspruch zu den Grundsätzen der NFA (SG, TG, SVV, NVB, NGF, KSPD).

- Kantone sollen über Verwendung der Bussen entscheiden (VS, umverkehR).

- Widerspruch zu Artikel 274 StGB (FR).

- Verringerung der Ressourcen für Präventionsaktivitäten von Verbänden und Organisationen (Grüne).

- Festgelegte Zweckbestimmung kann in der Praxis nicht gewährleistet werden (AG, AI).

- Benachteiligung der Kantone, die mehr Einnahmen aus Bussengeldern haben (AI, Kapo AI).

- Zweck der Bussen ist nicht die Finanzierung bestimmter Staatsaufgaben, sondern die Bestrafung von Geset-

zesübertretungen (AR, BE, ZH, Routiers).

- Bussgelder sollten keine fixe (budgetierte) Einnahmequelle sein (ATVSL).

- Aufgrund der Entscheidungsautonomie der Kantone wird kein real existierender Sicherheitsvorteil geschaffen

(SH).

- Die entstehende finanzielle Lücke müsste durch andere Einnahmen gefüllt werden (KKPKS).

- Die Kantone können auch ohne Zweckbindung genügend Mittel für die Realisierung der in ihre Zuständigkeit

fallenden Massnahmen bereitstellen (BL).

- Verhinderung von Anpassungen und Priorisierungen der Staatsaufgaben (GL, KSPD).

- Löst weiteren kantonsinternen Regelungsbedarf aus (GR).

- Gefahr, dass die Justizbehörden durch Budgetvorgaben unter Druck geraten, was keinesfalls mit der richterli-

chen Unabhängigkeit vereinbar ist (KSBS).

- Pönaler Charakter der Busse wird faktisch in eine Gebühr umgewandelt (UR).

- Gefahr, dass Bussen nicht erhoben werden, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen, sondern um

Staatsaufgaben zu finanzieren (ZH).

- Bund könnte den Kantonen vorschreiben, wie viele Eigenmittel sie für die Verkehrssicherheit minimal einzu-

setzen haben (eco swiss).