Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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- Zweckbindung für die Prävention (Nez rouge).
- Zweckbindung für edukative und informative Massnahmen (ACS, AGVS, FMS, FRE, auto-schweiz).
- Konzentration der Massnahmen auf Unfallschwerpunkte (bfu, VfV).
- 100 %-ige Zweckgebundenheit für die Verkehrssicherheit (SVS).
- Verwendung für Massnahmen der Polizei und zur Verbesserung der Infrastruktur (SFV).
- Die Einnahmen aus Verkehrsbussen und Gerichtsentscheiden sind vollumfänglich für die Verbesserung der
Strasseninfrastruktur, zusätzliche Verkehrskontrollen und die Prävention einzusetzen (SVI).
- Bund soll Anforderungen an die Kontrolltätigkeit bezüglich Umfang und Art stellen (Fussverkehr, VfmF).
- Gelder sollten auch in die Ausbildung der ersten Phase einfliessen (RFBS).
- Entscheidungsautonomie der Kantone bezüglich Ausgestaltung der Kontrolltätigkeit und Priorisierung der
sanierungsbedürftigen Infrastrukturprojekte muss gewahrt bleiben (economiesuisse).
- Nach Abzug der Verwaltungskosten. Es ist sicherzustellen, dass die Kantone und Gemeinden aus den Erträ-
gen der Ordnungsbussen Mittel zur Verfügung stellen (COCRBT).
Ablehnung: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, FDP, SAB, SGV, ANCV, ASCV, ASG, ATVSL, BPUK, Distiswiss, eco swiss, FDK, Fräschels, FSS, ISV, Kapo AI, KKJPD, KKPKS, KSBS, KSPD, LITRA, NVB&NGF, Pol. Cant. GE, Routiers, SEVS, SFMGV, SVV, Viniharass, VSPB, 4 Private
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Einschränkung des kantonalen Handlungsspielraums und des Spielraums der politisch verantwortlichen Or-
gane (BE).
- Eingriff des Bundes in die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden (FR, SG, LU, TG, BPUK, LITRA,
KKJPD, LITRA, eco swiss, SAB, SBV).
- Föderalismuspolitisch unzulässig, finanzpolitisch unzweckmässig (LU, FDK).
- Widerspruch zu den Grundsätzen der NFA (SG, TG, SVV, NVB, NGF, KSPD).
- Kantone sollen über Verwendung der Bussen entscheiden (VS, umverkehR).
- Widerspruch zu Artikel 274 StGB (FR).
- Verringerung der Ressourcen für Präventionsaktivitäten von Verbänden und Organisationen (Grüne).
- Festgelegte Zweckbestimmung kann in der Praxis nicht gewährleistet werden (AG, AI).
- Benachteiligung der Kantone, die mehr Einnahmen aus Bussengeldern haben (AI, Kapo AI).
- Zweck der Bussen ist nicht die Finanzierung bestimmter Staatsaufgaben, sondern die Bestrafung von Geset-
zesübertretungen (AR, BE, ZH, Routiers).
- Bussgelder sollten keine fixe (budgetierte) Einnahmequelle sein (ATVSL).
- Aufgrund der Entscheidungsautonomie der Kantone wird kein real existierender Sicherheitsvorteil geschaffen
(SH).
- Die entstehende finanzielle Lücke müsste durch andere Einnahmen gefüllt werden (KKPKS).
- Die Kantone können auch ohne Zweckbindung genügend Mittel für die Realisierung der in ihre Zuständigkeit
fallenden Massnahmen bereitstellen (BL).
- Verhinderung von Anpassungen und Priorisierungen der Staatsaufgaben (GL, KSPD).
- Löst weiteren kantonsinternen Regelungsbedarf aus (GR).
- Gefahr, dass die Justizbehörden durch Budgetvorgaben unter Druck geraten, was keinesfalls mit der richterli-
chen Unabhängigkeit vereinbar ist (KSBS).
- Pönaler Charakter der Busse wird faktisch in eine Gebühr umgewandelt (UR).
- Gefahr, dass Bussen nicht erhoben werden, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen, sondern um
Staatsaufgaben zu finanzieren (ZH).
- Bund könnte den Kantonen vorschreiben, wie viele Eigenmittel sie für die Verkehrssicherheit minimal einzu-
setzen haben (eco swiss).