Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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Massnahme würde nun trotzdem dazu führen, dass das Administrativverfahren dem Strafverfahren angegliedert wird (VD).
- Es trägt zur Vereinheitlichung bei, dass es in jedem Kanton nur eine Massnahmenbehörde gibt (im Gegensatz
zu den Gerichten) (SO).
- In den Kantonen sind die Anlaufstellen mit den Administrativbehörden klar definiert (BE).
- Das heutige Verfahren ist klar und übersichtlich (JU).
- Kommunale Übertretungsstrafbehörden sind unbedingt beizubehalten. Gerade im urbanen Umfeld können sie
besser und individueller auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen. Zudem entlastet dies die Gerichte und die staatsanwaltschaftlichen Behörden (KSPD).
- Die bisherigen Probleme sind auf ungenügende Personalressourcen zurückzuführen (KSPD).
- Die Behauptung im Bericht, dass die Entzugsbehörden Fahreignungsabklärungen erst nach Vorliegen des
rechtskräftigen Strafurteils in die Wege leiten, ist falsch. Der Sachverhalt wird diesen Behörden mittels Polizeirapport zum selben Zeitpunkt mitgeteilt wie den Strafbehörden, so dass die notwendigen Schritte sofort eingeleitet werden können (SO).
- Arbeiten des Bundes für die Schaffung von Verkehrsgerichten sind verfrüht (AGVS).
- Die bisherigen örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten haben sich bewährt und können zukunftsgerichtet
ausgebaut werden (BE).
- Verkehrsgerichte wären sinnvoll, wo Verkehrswiderhandlungen von einiger Bedeutung zu beurteilen sind
(KSPD).
- Eine Vereinheitlichung des Sanktionsverfahrens im Sinne der Beschleunigung, der Effizienz sowie der besse-
ren Akzeptanz durch die Betroffenen wird prinzipiell unterstützt. Danach sollte die strafgerichtliche Instanz gleichzeitig auch über allfällige Administrativmassnahmen entscheiden können. Die Schaffung von spezialisierten Verkehrsgerichten wird aber abgelehnt, da sie keinen nennenswerten Nutzen bringt (BL).
- Der gleiche Vorfall müsste im Bereich des Strassenverkehrsrechts und für andere Rechtsbereiche getrennt
beurteilt werden, was kompliziert ist (KSBS).
- Besser als eine Schaffung von Verkehrsgerichten wäre die Integration der Massnahmenkompetenz in die
bestehende Strafgerichtsbarkeit. So würden keine Abgrenzungsprobleme entstehen, wenn neben den typischen SVG-Delikten auch noch andere Straftatbestände zu beurteilen sind. Die örtliche Zuständigkeit ist sekundär, müsste jedoch einheitlich geregelt werden (BL).
- Im gewerblichen Strassentransport spielen oft auch die Verantwortung der Arbeitgeber und Auftraggeber mit.
Mit reinen Verkehrsgerichten würde diesem Umstand weniger Rechnung getragen (Routiers).
- Meistens werden die Verfahren ohnehin im Rahmen der Strafbefugnisse durch die Staatsanwaltschaft erle-
digt. Für die Verfahren, die noch vor Gericht gelangen, braucht es keine Spezialgerichte (SG).
- Allenfalls Zustimmung, wenn auch bei anderen Straftatbeständen "Schnellgerichte" eingerichtet werden
(FPS).
- Eine generelle Straffung der Straf- und Verwaltungsverfahren bringt mehr (Pro Velo Thun, Pro Velo Schweiz,
SFMGV, umverkehR).
Keine Stellungnahme / nicht betroffen: ASPE, Future Bike, IRM BE, IRM BS, IVT ETH ZH, Nez rouge, OPTICS,
Pol. Cant. GE, RVS, SchweizMobil, SFA, SOV, strasseschweiz, Velokonf., VöV, 1 Privater