Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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3.3.4.2 Frage 33: Sind Sie mit den Massnahmen zu Forschung, Entwicklung und Statistik einverstanden?
(Erläuterungsbericht, Ziff. 2.2.4)
Ja Nein Keine Stellungnahme / nicht betroffen Kantone 23 30
Parteien 4 10
Dachverbände 4 01
Übrige Organisationen 53 1914
Private 34 21
Total 118 2516
Zustimmung: AG, AI, AR, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, SP, EVP, Grüne, economiesuisse, SGB, SGV, sgv usam, ACS, AGU, AGVS, App.Ger. BS, Aefu, asa, ASPE, ASTAG, ATVSL, auto-schweiz, bfu, Car Tourisme Suisse, CAS, Centre Patronal, COCRBT, Dachorgan, FER, FMH, Fräschels, FRE, Fussverkehr, Future Bike, IGBF, IGWV, IVT ETH ZH, Kapo AI, Kibü BS, KSPD, MFK SO, motosuisse, Netzwerk K&V, Nez rouge, PHCH, Pol. Cant. GE, Pro Velo Emmental, Pro Velo Schweiz, Pro Velo Thun, RFBS, RoadCross, SAA, SDHM, SFV, SGRM, strasseschweiz, SVI, TCS, umverkehR, VCS, VfmF, VfV, VöV, VSR, SVA VS, 34 Private
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Statistik und Forschung sind grundlegend für eine wirksame Sicherheitspolitik. Das Umsetzen der Erkenntnis-
se und der Folgeabschätzung hat eine hohe Bedeutung (SP).
- Diese in der Schweiz wenig entwickelte Form der Erforschung des konkreten Unfallgeschehens spielt eine
wichtige Rolle in der Verkehrssicherheitsarbeit (bfu, VfV).
- Die vorgesehenen Analysen und Auswertungen erfolgen im Kanton schon. Eine gesamtschweizerische Aus-
wertung durch den Bund ist begrüssenswert (ZH).
- Die Qualität der Daten muss gewährleistet werden. Die Daten der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer müs-
sen klar in der Datenbank gekennzeichnet werden. Die Sicherheitsbeauftragten der Strasseineigentümer sind zwingend miteinzubeziehen, da sie das fachliche Know-how mitbringen (AG).
- Zustimmung, solange dies keine zusätzliche Arbeit für die ausführenden Personen bedeutet (COCRBT), so-
lange der Bund die dazu nötigen Mittel zur Verfügung stellt (VS) und die Kantone dadurch nicht belastet werden (JU, VD). Die Kantone sollen höchstens am Rande betroffen sein (SZ).
- Zustimmung zur fachlichen Koordination und Förderung der fachlichen Qualifikation nur, wenn keine neuen
Stellen in den Kantonen (z.B. Sicherheitsbeauftragte) eine Voraussetzung dafür bilden (BE).
- Der Aufwand für die Lieferung von Grunddaten für die Forschung muss so gering wie möglich sein und von
einfachen Informatikmitteln unterstützt werden (SZ).
- Genügende Berücksichtigung des Datenschutzes (FMH).
- Der Aufwand muss für die Polizei so gering wie möglich sein. Die Unfallforschung darf sich nicht nur auf die
getöteten oder schwer verletzten Personen beschränken. Die Datenlieferung darf den heutigen Umfang nicht übersteigen und muss automatisiert werden (LU).
- Verursacht Kosten und administrative Zusatzbelastungen. Dem Kosten/Nutzen-Verhältnis ist Rechung zu
tragen (TI).
- Die inhaltliche und räumliche Trennung zwischen verschiedenen Arten der Unfallforschung (Strassenver-
kehrsunfallregister in Art. 104, ansonsten Artikel 6c und 6d), ist nicht zielführend. Ein eigener Titel "Unfallforschung" sollte dies alles beinhalten (bfu, VfV).
Ablehnung: BE, BL, NE, FDP, ANCV, ASCV, ASG, BUL, Distiswiss, eco swiss, FMS, FPS, FSS, Ingenbohl, ISV, KKPKS, NVB&NGF, Routiers, SEVS, SVS, SVV, Viniharass, VSPB, 2 Private