Bericht ADR
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 7 Seiten
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Erläuterungen zum ADR 09 Beilage 2
● Der Basiskurs nach 8.2.2.3.2 muss neu das Thema der Verkehrsbeschränkungen in Tunnel
miteinbeziehen (vgl. n).
● Die Vorschrift bezüglich der Verwendung der Feststellbremse in 8.3.7 wird präzisiert.
● Um nicht im Widerspruch zu den Vorschriften für die Sicherung nach Kapitel 1.10 zu stehen, werden
die Mengen in den S-Vorschriften des Kapitels 8.5 bezüglich der Überwachung von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, angepasst.
● Die Tabelle 8.6.4 über die Beschränkung für die Durchfahrt von Beförderungseinheiten mit gefährli-
chen Gütern durch Tunnel ist ohne materielle Änderung überarbeitet worden: Zu erwähnen ist die neue Schreibweise der Tunnelbeschränkungscodes für die Durchfahrt in Tanks, welche sich ohne die Ziffer "1" präsentiert (s. Spalte 1).