ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
6.1.5 erhält folgenden Wortlaut:
"6.1.5 Prüfvorschriften für Verpackungen".
[betrifft nur die deutsche Fassung]
6.1.5.1.1 Nach "von der zuständigen Behörde" einfügen:
", welche die Zuteilung der Kennzeichnung bestätigt,".
6.1.5.1.2 Der erste Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Vor der Verwendung muss jede Bauart einer Verpackung die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich bestanden haben."
6.1.5.3.1 In der Tabelle unter b) in der dritten Spalte "Dritter Fallversuch: flach auf eine
Längsseite." und "Vierter Fallversuch: flach auf eine Querseite." ändern in:
"Dritter Fallversuch: flach auf die längste Seite." und
"Vierter Fallversuch: flach auf die kürzeste Seite."
[betrifft nur die deutsche Fassung]
6.1.5.3.4 erhält folgenden Wortlaut:
"6.1.5.3.4 Aufprallplatte:
Die Aufprallplatte muss eine nicht federnde und horizontale Oberfläche besitzen und
– fest eingebaut und ausreichend massiv sein, dass sie sich nicht verschieben kann,
– eben sein, wobei die Oberfläche frei von lokalen Mängeln sein muss, welche die Prüfergebnisse beeinflussen können,
– ausreichend starr sein, dass sie unter den Prüfbedingungen nicht verformbar ist und durch die Prüfungen nicht beschädigt werden kann, und
– ausreichend gross sein, um sicherzustellen, dass das zu prüfende Versandstück vollständig auf die Oberfläche fällt."
6.1.5.3.5 In der Bem. vor 0,95 einfügen:
"mindestens".
[betrifft nur die deutsche Fassung]