ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

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Änderungen ADR 09 Beilage 1

Zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die Gefahreneigenschaften von gefährlichen Gütern nach Klassen und über die in Abhängigkeit von den vorherrschenden Umständen zu ergreifenden Massnahmen Gefahrzettel und Grosszettel Gefahreneigenschaften Zusätzliche Hinweise (Placards) (1) (2) (3)

Explosive Stoffe und Gegen- Kann eine Reihe von Eigenschaften und Aus-

stände mit Explosivstoff wirkungen wie Massendetonation, Splitterwir-

kung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von

hellem Licht, Lärm oder Rauch. Schutz abseits von Fenstern suchen.

Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich

und/oder wärmeempfindlich.

1 1.5 1.6

Explosive Stoffe und Gegen-

stände mit Explosivstoff

Leichte Explosions- und Brandgefahr. Schutz suchen.

1.4

Entzündbare Gase Brandgefahr.

Explosionsgefahr.

Kann unter Druck stehen.

Schutz suchen.

Erstickungsgefahr.

2.1

Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten. Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen

hervorrufen.

Umschliessungen können unter Hitzeeinwir-

kung explodieren.

Nicht entzündbare, nicht giftige Erstickungsgefahr.

Gase

Kann unter Druck stehen.

Schutz suchen.

Kann Erfrierungen hervorrufen.

Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

Umschliessungen können unter Hitzeeinwir-

2.2 kung explodieren.

Giftige Gase Vergiftungsgefahr.

Kann unter Druck stehen. Notfallfluchtmaske verwenden.

Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen Schutz suchen.

hervorrufen.

2.3 Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten. Umschliessungen können unter Hitzeeinwir-

kung explodieren.

Entzündbare flüssige Stoffe Brandgefahr. Schutz suchen.

Explosionsgefahr. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

3 3 Umschliessungen können unter Hitzeeinwir- Auslaufende Stoffe am Eintreten in Gewässer kung explodieren. oder in die Kanalisation hindern.

3

Entzündbare feste Stoffe, Brandgefahr. Entzündbar oder brennbar,

selbstzersetzliche Stoffe und kann sich bei Hitze, Funken oder Flammen

desensibilisierte explosive Stoffe entzünden.

Kann selbstzersetzliche Stoffe enthalten, die

unter Einwirkung von Hitze, bei Kontakt mit

anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetall-

4 Auslaufende Stoffe am Eintreten in Gewässer verbindungen oder Aminen), bei Reibung

4.1 oder in die Kanalisation hindern.

oder Stössen zu exothermer Zersetzung

neigen. Dies kann zur Bildung gesundheitsge-

fährdender und entzündbarer Gase oder

Dämpfe führen.

Umschliessungen können unter Hitzeeinwir-

kung explodieren.

Selbstentzündliche Stoffe

Gefahr der Selbstentzündung bei Beschädi-

gung von Versandstücken oder Austritt von

Füllgut.

4 Kann heftig mit Wasser reagieren.

4.2