Bericht EDI E K
Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
Februar 2008
Revision der Verordnung des EDI über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Erläuterungen
Art. 2
Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG wird mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. XY/200Z (GHS-Verordnung) aufgehoben. Sein Inhalt (Stand 29. ATP (Adaptation to Technical Progress)) wurde vollständig in Anhang VI Teil 3 des Kommissionsentwurfs der GHS-Verordnung vom 27.06.07 transferiert und wird wahrscheinlich vor Inkrafttreten der GHS-Verordnung noch ergänzt werden mit den Stoffen der 30. ATP (final proposal liegt bereits vor) und der 31. ATP. Nach Inkrafttreten der GHS-Verordnung werden zukünftig Einträge in Anhang VI Teil 3 nur noch für bestimmte Gefahrenklassen eines Stoffes vorgenommen (vgl. Ausführungen zu Art. 56c Abs. 1 Bst. b ChemV).