Vorlage VBP
Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts · 6 Seiten
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Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten
(Biozidprodukteverordnung, VBP)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 20051 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 Bst. b
3 Sie gilt nicht für:
b. die Durchfuhr von Biozidprodukten unter Zollüberwachung, sofern keine Be- oder Verarbeitung erfolgt;
Art. 9 Abs. 1 Bst. d
1 Im Hinblick auf die Zulassung, Registrierung oder Anerkennung gelten entsprechend der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 19982über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten (Richtlinie 98/8/EG) folgende Wirkstofflisten:
d.3Liste der notifizierten Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten nach der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 der Kommission vom 7. Dezember 20074 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten.
SR ..........
1 SR 813.12
2 ABl. L 123 vom 24.4.1998, S.1. Die Texte der in dieser Verordnung erwähnten Rechtsakte der EU können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.cheminfo.ch oder http://eur-lex.europa.eu/ abgerufen werden.
3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. Febr. 2007, in Kraft seit 1. April 2007 (AS 2007 851).
4 ABl. L 325 vom 11.12.2007, S. 3. Die Texte der in dieser Verordnung erwähnten Rechtsakte der EU können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.cheminfo.ch oder http://eur-lex.europa.eu/ abgerufen werden. 2008–......