Bericht CHemV

Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts · 25 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Verbraucherschutz

Februar 2008

Revision der Chemikalienverordnung (ChemV)

Erläuterungen

Einleitung

Das schweizerische Chemikalienrecht wurde am 1. August 2005 mit den entsprechenden europäischen Vorschriften harmonisiert. Dabei ging es zum einen um eine Anpassung an die Entwicklung der Kenntnisse und technischen Verfahren und zum anderen um die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Anforderungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Bezug auf das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen und Zubereitungen.

Eine erste Revision der Chemikalienverordnung (ChemV) trat am 1. April 2007 in Kraft. Diese Revision war im Rahmen einer Anpassung an die Entwicklung der europäischen Richtlinien im Bereich der Chemikalien erforderlich. Ausserdem mussten einige Bestimmungen der Verordnung entsprechend den bis dahin gemachten Erfahrungen geändert oder präzisiert werden.

Am 1. Juni 2007 wurde die europäische Gesetzgebung im Bereich der chemischen Substanzen – mit Ausnahme der Biozide und Pflanzenschutzmittel – mit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung1 (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) tief greifend verändert. Auf Grund dieser neuen Verordnung stimmen bestimmte Aspekte der schweizerischen Gesetzgebung nicht mehr mit dem europäischen Recht überein.

Die REACH-Verordnung ist in erster Linie darauf ausgerichtet, dass mehr Informationen über die Eigenschaften der bestehenden Stoffe (Altstoffe) vorliegen. Eine bedeutende Änderung bezieht sich auch auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Herstellers und des nachgeschalteten Anwenders. Eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung in diesen Bereichen erfordert einen politischen Entscheid und eine Gesetzesänderung. Diese Elemente sind nicht Teil dieses Entwurfs für eine Revision der ChemV.

Hingegen werden mit der REACH-Verordnung auch Änderungen in bestimmten Bereichen eingeführt, die durch die ChemV geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise neue Methoden für die Beurteilung der Gefahren, neue Definitionen und Vorschriften für Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften sowie detailliertere Kriterien für die Bewertung und die Kommunikation im Zusammenhang mit Gesundheits- und Umweltrisiken.

1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 20061 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission Seite 1 / 25