Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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Italien

Die Richtlinie 91/440/EG wurde in Italien gegenüber den anderen EG-Mitgliedstaaten zeitlich verzögert umgesetzt. Italien hat die Staatsbahn FS in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und die Divisionen verselbständigt. Auf den 1. Juli 2001 nahm die Rete Ferroviaria Italiana (RFI) als neue Infrastrukturgesellschaft der FS ihren Betrieb auf. Die Verkehrsleistungen werden von der Trenitalia durchgeführt, ebenfalls eine Tochtergesellschaft der FS. Damit ist die Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr vollzogen, jedoch unter einem gemeinsamen Holding-Dach.

Seit 2001 erbringen in Italien einige Unternehmen – bestehende italienische Privatbahnen ebenso wie neu gegründete Unternehmen – Güterverkehrsleistungen auf den Staatsbahngleisen.

EG hat Sanktionen gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten verhängt

Im Mai 2008 hat die Europäische Kommission fast alle Mitgliedsstaaten zur korrekten Umsetzung des 1. EG-Eisenbahnpakets aufgefordert. Denn die Kommission hat festgestellt, dass die Mitgliedsstaaten zwar die erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen haben, aber noch folgende Mängel bestehen:

– mangelnde Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahn-

unternehmen, welche durch die Holding-Struktur gegeben ist;

– unzureichende Umsetzung der Richtlinie 2001/14/EG betreffend Wegeent-

gelte, z.B. das Fehlen von leistungsabhängigen Regelungen zur Steigerung der Netzkapazität und fehlende Anreize für Infrastrukturbetreiber zur Senkung von Kosten und Entgelten;

– das Versäumnis, eine unabhängige Regulierungsstelle einzurichten, die zur

Lösung von Wettbewerbsproblemen im Eisenbahnsektor mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet ist.

1.4 Ziel der Vorlage

Attraktives und leistungsfähiges Bahnsystem durch erhöhte Effizienz sichern

Oberstes verkehrspolitisches Ziel ist die Sicherung eines attraktiven und leistungsfähigen Bahnsystems. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Effizienz im öffentlichen Verkehr schrittweise verbessert und das Kosten-Nutzen-Verhältnis optimiert wird. Dem System öffentlicher Verkehr und insbesondere dem System Schienenverkehr kommen durch den Staat bedeutende Finanzmittel zu. Mit der Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses strebt die öffentliche Hand an, einen deutlich höheren Nutzen für dieses Geld zu erhalten: Für denselben Aufwand soll mehr Schienenverkehr realisiert werden, beziehungsweise dasselbe Verkehrsvolumen soll mit weniger Abgeltung erhältlich sein.

Die ersten Schritte in diese Richtung sind mit der Bahnreform 1 gemacht worden. Die erste Reform stand im Zeichen der Verselbständigung und Entschuldung der SBB sowie der Einführung des Netzzugangs. Die weiteren Reformschritte arbeiten nun in erster Linie Pendenzen aus der Bahnreform 1 auf.