Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 43 Seiten
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zerischen Schiessplätzen erhebliche PAK-Gehalte gefunden . Bei einer Beprobungstiefe bis 10 cm betrugen die 10 %-, 50 %- und 90 %-Quantile für Benzo[a]pyren 0.03 mg/kg, 5 mg/kg und 42 mg/kg. Für die Summe der EPA-PAK betrugen die entsprechenden Werte 0.3 mg/kg, 62 mg/kg und 358 mg/kg (n = 18).
Die aufgeführten Gehalte überschreiten die in der Schweiz in der Verordnung über Belastung des Bodens (VBBo) festgelegten Richtwerte von 0.2 mg/kg für Benzo[a]pyren und 1 mg/kg für PAK damit deutlich. Auch liegen die Gehalte der einzelnen Vertreter der PAK deutlich über Beurteilungswerten zum Schutz von Bodenorganismen und -prozessen, die nach der im Technical Guidance Document (TGD) der EU beschriebenen Methode abgeleitet wurden (Predicted No Effect Concentrations, PNECs). Zudem werden zumindest bei stark frequentierten Anlagen (ab 150'000 Schuss pro Jahr) niederländische „Serious Risk Concentrations“ (SRCs) überschritten. SRCs bezeichnen Konzentrationen, bei denen 50 % der Spezies oder Prozesse als nicht geschützt angenommen werden. Aus vorstehenden Angaben wird deutlich, dass Handlungsbedarf für Massnahmen gegen weitere PAK-Einträge in die Umwelt mit Tontauben gegeben ist.
Der Entwurf zu Anhang 1.15 folgt grundsätzlich den Regelungen über Tontauben in Österreich und den Niederlanden. Ziffer 1 Absatz 2 definiert Tontauben (Wurfscheiben, Wurftauben) als Gegenstände, die beim Schiessen als Zielobjekt in der Luft dienen. Tontauben gelten nach Absatz 1 als teerhaltig, wenn sie pro Kilogramm durch Teerbestandteile bedingt mehr als 30 mg EPA-PAK enthalten. Dieser Grenzwert basiert auf einer in Deutschland vom Bundesland Nordrhein-Westfalen mit den Schützenverbänden abgeschlossenen Vereinbarung. Danach verpflichten sich die Verbände als Betreiber von Tontaubenschiessständen, nur schadstoffarme Tontauben mit EPA-PAK-Gehalten von weniger als 30 mg/kg zu verwenden. Diese Vereinbarung wird auch vom Bundesverband Schiessstätten e.V. mitgetragen, der inzwischen ein Qualitätssicherungsmanagement aufgebaut hat. Hintergrund des Grenzwerts ist, dass Bitumen nie mehr als 100 mg/kg EPA-PAK enthält, Tontauben rund 30 % Bindemittel enthalten und bitumenhaltige Tontauben nicht verboten werden sollen. Ziffer 3 Buchstabe g legt sodann fest, dass teerhaltige Tontauben nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Es ist vorgesehen, dass die Verbote am 1. Mai 2011 in Kraft treten.
3.5.2 Die Bestimmungen über teerhaltige Anstrichfarben und Lacke
Teerhaltige Anstrichfarben und Lacke werden für Korrosionsschutzzwecke eingesetzt und enthalten neben Teerpech und/oder Teerölen polymere Bindemittel. Bindemittel in Einkomponentensystemen sind z.B. feuchtigkeitshärtende Polyisocyanate, reaktive Zweikomponentensysteme basieren auf Epoxidharzen und Polyurethanen. Die Produkte werden auf Stahl und Beton im Wasserbau (Schleusen, Kanäle, Kläranlagen), in Anlagen der chemischen Industrie und in der Energiewirtschaft verwendet. Ein typisches Anwendungsgebiet ist der Schutz von Anlagen zur Energieerzeugung (Innenbeschichtung von Druckrohrleitungen, Druckschächten oder Turbinengehäusen).
In der Schweiz wurden Teerpeche in Korrosionsschutzanstrichen fast vollständig durch Teeröle substituiert. Aufgrund der tieferen Gehalte an 5- und 6-Ring PAK, darunter Benzo[a]pyren, weisen die Produkte aus toxikologischer Sicht zwar ein wesentlich günstige-
11 Keller T., Desaules A.: Böden in der Schweiz – Schadstoffgehalte und Orientierungswerte (1990-1996). Umweltmaterialien Nr. 139. Hrsg. BUWAL, Bern 2001.