Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 43 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
- 13 -
res Profil auf, dennoch sind sie aus Umweltsicht als besorgniserregend zu betrachten. Die eingesetzten Teeröldestillate enthalten nämlich hohe Gehalte (je 5 % bis 12 %) an 3- und 4-Ring PAK wie Phenanthren bzw. Fluoranthen und Pyren. Die genannten PAK weisen in Böden und Sedimenten eine Halbwertszeit von mehr als 6 Monaten auf. Experimentell bestimmte Biokonzentrationsfaktoren (BCFs) betragen mehr als 2000, für Phenanthren und Fluoranthen sogar mehr als 5000. Das bedeutet, dass letztere in der Terminologie der europäischen REACH-Verordnung als hochpersistent und hochbioakkumulierbar einzustufen sind (vPvB). Die drei PAK weisen darüber hinaus eine chronische aquatische Toxizität kleiner als 0.01 mg/l auf. Die in den Korrosionsschutzanstrichen eingesetzten Teeröle enthalten also hohe Gehalte an Konstituenten, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT).
Bei Instandhaltungsarbeiten von Anlagen gelangen PAK aus teerhaltigen Anstrichen bei ungenügenden Rückhaltemassnahmen unkontrolliert in Böden und Gewässer. Durch geeignete Schutzmassnahmen lassen sich die Umwelteinträge bei Korrosionsschutzarbeiten vermindern. Dazu hat das BAFU, gestützt auf die Luftreinhalteverordnung (LRV), eine Vollzugshilfe erlassen. Die darin formulierten Anforderungen sind hoch und können nur durch spezialisierte Unternehmen mit gut instruierten Arbeitnehmern erfüllt werden, die ihrerseits besondere personenbezogene Schutzmassnahmen zu treffen haben. Leider zeigen Kontrollen, dass die Arbeiten nicht immer nach den Regeln erfolgen. Zudem ist in speziellen Fällen der Bau von Rückhalteinrichtungen wie Einhausungen gar nicht möglich. Demnach sollten Teerpech und Teeröle in Korrosionsschutzanstrichen eliminiert werden, sofern geeignete Substitute vorhanden sind.
Bereits im Jahre 1997 haben die schweizerischen Behörden gestützt auf Aktivitäten der OSPAR-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks bei der betroffenen Industrie Abklärungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und technischen Eignung PAK-freier Produkte vorgenommen. Es zeigte sich, dass teerfreie Korrosionsschutzanstriche auf dem Markt erhältlich waren und auch zur Anwendung gelangten.
Der Entwurf zu Anhang 1.15 sieht in Ziffer 3 Buchstabe h ein Verbot des Inverkehrbringens teerhaltiger Anschrichfarben und Lacke vor. Die Produkte gelten nach Ziffer 1 Absatz 1 als teerhaltig, wenn sie durch Teerbestandteile bedingt mehr als 100 mg/kg an EPA-PAK enthalten. Der Grenzwert wurde so festgelegt, dass er sich sicher von PAK-Gehalten unterscheidet, die in bitumenhaltigen Produkten gefunden werden. Es wird vorgeschlagen, dass das Verbot für das Inverkehrbringen teerhaltiger Anstrichfarben und Lacke am 1. Mai 2011 in Kraft treten soll. Wie obenstehend erwähnt, bestehen schon seit zehn Jahren teerfreie Alternativen. Spezialisierte Anbieter führen heute sowohl teerhaltige wie teerfreie Produkte im Sortiment. Die Übergangsfrist von zwei Jahren soll den betroffenen Akteuren (Anbieter und Verwender) einen geordneten Übergang in das neue Recht ermöglichen.
3.5.3 Die Bestimmungen über teerhaltige Baustoffe
Die für den Strassenbau zuständigen Organe des Bundes (ASTRA), der Kantone (Konferenz der Kantonsingenieure KIK) und der Fachverbände (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz ARV, Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB) beschäftigen sich schon seit längerer Zeit mit dem Thema Teer in Strassenbelägen und