Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 43 Seiten

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2.16 Ziffer 5.2. In diesem Sinne sind die Verweise in Anhang 2.16 Ziffern 5.2 auf die Ziffer 2 bzw. auf Anhang 2.9 nicht nötig. Wie in den Erläuterungen zum Quecksilberanhang bereits dargelegt worden ist, wird im Falle von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrzeugen und deren Bauteilen auf die Existenz und Gültigkeit von Einschränkungen des Anhangs 2.16 verwiesen. Die Ziffern

5.2 und 6.2 (Verbote) dieses Anhangs müssen hierfür mit Quecksilber ergänzt werden.

Fahrzeuge – Neue Beschränkungen Mit der Entscheidung 2008/689/EG zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG erhielt deren Anhang II eine Neufassung. So werden bisher unbefristet geltende Ausnahmen für Blei in Lötmitteln und Quecksilber in Leuchten neu befristet. Mit der Aktualisierung des Verweises in Fussnote 96 von Ziffer 5.1 wird auf die aktuelle Fassung des Anhangs II der ELV-Richtlinie verwiesen. Untenstehende Tabelle gibt den Anhang II der Richtlinie wieder.

Tabelle: Aktuelle Fassung des Anhangs II der RL 2000/53/EG

Werkstoffe und Bauteile Anwendungsbereich und Fälligkeitsda-

tum der Ausnahme

Blei als Bestandteil einer Legierung:

1 Stahl für Bearbeitungszwecke und feuerverzinkter Stahl mit einem

Bleianteil von bis zu 0,35 %

2a Aluminium für Bearbeitungszwecke mit einem Bleianteil von bis zu Als Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2005

2 % in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge 2b Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 1.5 % Als Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2008

in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge 2c Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 %

3 Kupferlegierung mit einem Bleianteil von bis zu 4 %

4a Lagerschalen und Buchsen Als Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2008

in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge 4b Lagerschalen und Buchsen in Motoren, Getrieben und Kompresso- 1. Juli 2011 und danach als Ersatzteile

ren für Klimaanlagen für vor dem 1. Juli 2011 in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge

Blei und Bleiverbindungen in Bauteilen:

5 Batterien

6 Schwingungsdämpfer

7a Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in in Brems- Als Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2005

und Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer- in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge /metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken

7b Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in in Brems- Als Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2006

und Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer- in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge /metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken mit

einem Bleinanteil von bis zu 0,5 %

7c Bindemittel für Elastomere in Anwendungen der Kraftübertragung mit 1. Juli 2009

einem Bleianteil von bis zu 0,5 %

8a Lötmittel in elektronischen Leiterplatten und sonstigen elektrischen Vor dem 31. Dezember 2010 typge-

Anwendungen, ausgenommen auf Glas nehmigte Fahrzeuge und Ersatzteile für diese Fahrzeuge (Überprüfung 2009) 8b Lötmittel in elektrischen Anwendungen auf Glas Vor dem 31. Dezember 2010 typge-

nehmigte Fahrzeuge und Ersatzteile für diese Fahrzeuge (Überprüfung 2009)