Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/97: Änderung der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (VPK) · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 151/2007-12-05/210

Die Diskussion während dem Workshop hat die konkreten Ansätze für eine künftige Lösung gebracht. Es konnte eruiert werden, welche Bedürfnisse bzw. Erwartungen auf allen Seiten bestehen. Konkret konnten nachfolgende Aussagen festgehalten werden:

- Es bestehen zwei Hauptgruppen von Personen, welche transportiert werden sollen. Das sind

die Gruppentouristen und die Individual-Reisenden.

A. Gruppentouristen:

Die Gruppentouristen wollen für eine im Voraus bestimmte Zeit in der Schweiz Ferien machen und dafür ein Angebotspaket kaufen, dessen Bestandteil nebst dem Flug und dem Hotel der Transfer zwischen dem Flughafen und Hotel ist. Diese Zielgruppe stellt nach der Meinung der Teilnehmenden keine Konkurrenz für den bestehenden öV dar, da deren Ausmass sich in Grenzen hält und zudem werden, wenn die Fahrten nur mit den „geschlossenen“ Gruppen durchgeführt werden (das heisst, es werden keine weiteren Passagiere aufgenommen als diejenigen, die der Gruppe angehören), die Angebote des öV nicht betroffen.

B. Individual-Reisende:

Diese gestalten ihren Aufenthalt in der Schweiz individuell. Diese Personen kaufen die Transportleistung sowie die Unterkunft unabhängig voneinander. Diese können auch vielmehr mit den Reisenden verglichen werden, welche die täglichen Angebote des öV (insbesondere Linienverkehr) benutzen. Sie charakterisieren sich dadurch, dass sie eher spontan bei der Haltestelle eintreffen und die Transportunternehmung nicht im Voraus wissen kann, wer wann das Angebot nutzen möchte. Bei dieser Zielgruppe besteht eher die Wahrscheinlichkeit, dass durch die Schaffung von einem neuen direkten Angebot vom Flughafen zum touristischen Gebiet die Angebote des öV weniger benutzt und dadurch konkurrenziert werden.

- Bezüglich der Abfahrts- und Ankunftsorte wurde gewünscht, dass alle Schweizer Flughäfen

von dieser Lösung profitieren sollten, dh. unabhängig von deren Grösse. Hingegen betreffend Zielort wurde festgehalten, dass das Angebot nicht nur auf eine einzige Ortschaft beschränkt werden darf, sondern dass die Fahrten zu einem bestimmten touristischen Gebiet führen sollen. Dabei soll jedoch nur das Absetzen bzw. Aufnahme von Passagieren in der touristischen Region bzw. am Flughafen zulässig sein.

- Die Fahrten sollen nicht öffentlich zugänglich sein, sondern ausschliesslich von den „Fluggäs-

ten“ genutzt werden dürfen. Dadurch kann auch die gewünschte Einschränkung solcher Transportarten erreicht werden.

- Andere Einschränkungen als aufgrund der Eigenschaft „Fluggast“ wurden verworfen. Zu den

verworfenen Lösungen gehört beispielsweise die Erteilung einer Bewilligung nur für eine bestimmte Jahreszeit (z.B. nur auf die Winterzeit) oder die Zulassung nur für Fahrten mit Fahrzeugen, die nur eine bestimmte Anzahl von Passagieren befördern können.